Der Tod eines Menschen wirft unendlich viele juristische Fragen auf. Wer erhält seinen ganzen Besitz, wer bekommt das Sparbuch, was passiert mit seiner Kreditkarte, wer darf nun in seinem Haus wohnen, wem steht seine abgeschlossene Lebensversicherung zu, wer muss die Raten des neu bezahlten Automobils bezahlen, wer bezahlt zukünftig die Miete, was passiert mit den Steuerschulden, die der Verstorbene hinterlässt, was geschieht mit einem laufenden Mobilfunkvertrag, wer übernimmt die Obsorge für die Kinder, wer übernimmt den Betrieb oder das Gewerbe des Verstorbenen, wer bezahlt künftig seine Arbeitskräfte et cetera?
All diese Fragen werden vom Erbrecht geregelt; also von Regelungen, die bestimmen, wer genau Erbe wird und somit die Rechte aber auch die Pflichten des Verstorbenen zu übernehmen hat beziehungsweise konkret auch übernehmen kann oder darf. Darüber hinaus regelt das Erbrecht auch die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers bei letztwilligen Verfügungen, also Testamenten, und regelt weiters auch das sogenannte Pflichtteilsrecht, also das Recht eines jeden Hinterbliebenen, einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanteil am Erbe zu erhalten, und zwar auch dann wenn der Erblasser gerade diese Person nicht als einen seiner Erben eingesetzt hat.