Was sind Heimarbeiter?




Ein neueres und immer öfter in Erscheinung tretendes Phänomen in der Arbeitswelt sind die sogenannten Heimarbeiter. Das sind Personen, die für einen Arbeitgeber eine unselbständige Arbeit verrichten und dies von zu Hause aus tun. Benötigt man für die Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung oder wird die Arbeit auf selbständiger Basis verrichtet ist man vom Schutz des Heimarbeitsgesetzes nicht erfasst. Das Gesetz wurde eben nur für unselbständige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschlossen, um Umgehungen des Arbeitsrechts zu vermeiden.

Arbeitgeber haben die erstmalige Vergabe von Heimarbeit dem zuständigen Arbeitsinspektorat bekannt zu geben. Wichtig ist vor allem, dass Heimarbeiter bezüglich des Lohnes nicht schlechter gestellt werden dürfen sowie ein angemessenes Ausmaß an Urlaub haben müssen.

Ein Heimarbeiter hat auch Anspruch auf den Lohn, wenn er ohne eigene Schuld an der Leistung nach Aufnahme der Tätigkeit verhindert war. Zum Beispiel, wenn er zufällig auf einmal krank wird. Die kollektivvertraglichen Mindestlohnregelungen dürfen durch die Vergabe von Heimarbeit nicht umgangen werden.

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