Was ist die Eigentumsklage?




Eingangs muss erwähnt werden, dass das Vollrecht, also das Eigentum an einer Sache, zur Folge hat, dass man sein Eigentum von jedem anderen wieder heraus verlangen kann, wenn man die Sache selbst nicht mehr bei sich hat. Hierzu steht dem Eigentümer die sogenannte Eigentumsklage, auch als rei vindicatio in juristischen Kreisen bezeichnet, zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die Eigentumsklage auf die Herausgabe der gegenständlichen Sache oder auf die Räumung einer Liegenschaft gerichtet ist. Der Eigentümer klagt in diesem Fall den aktuellen Inhaber beziehungsweise Besitzer der Sache. Die Eigentumsklage selbst steht in direkter Konkurrenz mit Besitzstörung, mit der gleich behandelten actio negatoria, mit Bereicherungsansprüchen sowie mit Schadenersatzansprüchen.

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