Was ist die Eigentumsfreiheitsklage?




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Eigentumsfreiheitsklage, die auch vom dreifach qualifizierten Besitzer geltend gemacht werden kann, nicht nur bei Entziehung des Eigentums anwendbar ist, sondern alternativ auch bei dessen Störung. Es muss beachtet werden, dass die Voraussetzung hierfür lediglich der Beweis des Eigentums und das Vorhandensein einer Störung ist, die es zu beseitigen gilt. Die actio negatoria, also die Eigentumsfreiheitsklage, richtet sich auf die Unterlassung der Störung auch in Zukunft, auf die Wiederherstellung des Zustandes vor der Störung sowie auf Schadenersatz bei etwaigen Verschulden.

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