Was ist ein erweiterter Eigentumsvorbehalt?




Eingangs muss erwähnt werden, dass man unter dem erweiterten Eigentumsvorbehalt eine unzulässige Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer versteht. Es wird nämlich vereinbart, dass das vorbehaltene Eigentum noch andere Forderungen als die Kaufpreisforderung sichern soll. Hierbei allerdings liegt eine verdeckte, publizitätslose und daher absolut unwirksame Sicherheitsübereignung vor, die vom Käufer nicht weiter beachtet werden muss. Diese Vereinbarung ist, wie eingangs erwähnt, absolut unzulässig und ist daher nicht bindend für den jeweils vertraglich Unterworfenen.

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