Besonderer Schutz des Eigentums




Eingangs muss erwähnt werden, dass das Eigentum in Österreich einem ganz besonderen Schutz unterliegt. Dies verdeutlicht die Verankerung des Eigentumsschutzes im Strafrecht, wo bestimmte Verletzungen des Eigentums unter Strafe gestellt werden. Bei diesen Eigentumtsverletzungen handelt es sich jeweils vom Vorsatzdelike, also Vergehen, die mit absolutem Bewusstsein, Wissenheit, oder auch Absichtlichkeit begangen werden.

Beispielsweise geannnt werden können die Sachbeschädigung, bei der vorsätzlich eine fremde Sache beschädigt wird, der Diebstahl, der neben dem Vorsatz auch noch den Vorsatz, sich selbst oder einen Dritten bereichern zu wollen, beinhaltet, darüber hinaus können die Veruntreuung, die Unterschlagung, die dauernde Sachentziehung sowie der Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischerrecht genannt werden.

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