Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?




Die Begriffe Besitz und Eigentum werden umgangssprachlich sowie in nicht juristischen Kreisen sehr häufig verwechselt oder gar als Synonym verwendet. Während allerdings der Besitz allein die faktische Sachherrschaft über eine körperliche Sache bedeutet, ist das Eigentum das Recht, mit einer Sache nach Willkür zu schalten und jeden anderen davon auszuschließen.

Das heißt ferner, dass der Eigentümer einer Sache im Kontrast zum lediglichen Besitzer einer Sache das absolute sowie fast uneingeschränkte Vollrecht über diese Sache inne hat. Das heißt wiederum, dass er nahe zu alles damit machen kann, was er will; er kann die verändern, zerstören, weiterveräußern, behalten, und dabei andere davon ausschließen. Eigentum kann an allen körperlichen Sachen bestehen.

Das Eigentum beziehungsweise vielmehr dieses Vollrecht an der Sache unterliegt allerdings gewissen Schranken. Diese Schranken können beispielsweise das Gesetz sein, aber auch privatautonome Vereinbarungen, also private Vereinbarungen, beispielsweise ein aufgesetzter Vertrag, des Eigentümers zwischen den Parteien können eine solche Schranke darstellen.

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