Zeugen sind bestimmte Personen, die über vergangene Zustände oder Tatsachen aussagen können, die sie wahrgenommen haben. Da nur der betreffende Zeuge über den wahrgenommenen Zustand bzw. über wahrgenommene die Tatsache berichten kann, ist es auch unmöglich den betreffenden Zeugen durch eine andere Person zu ersetzen. Sie müssen beachten, dass es jedoch auch einige Fälle gibt, in denen Zeugen über gegenwärtige Zustände berichten sollen, wie etwa über andauernde Schmerzen. Außerdem dürfen nur jene Personen als Zeuge vernommen werden, die im Verfahren nicht als Partei vernommen werden müssen bzw. die nicht bereits Partei im Verfahren sind.
Sie können hier einiges über die Zeugenaussagepflicht und über das Aussageverweigerungsrecht des Zeugen lesen. Weiters bekommen Sie einen Überblick über bestimmte Personen, die nicht als Zeuge vernommen werden dürfen. Weiters bekommen Sie hier Informationen über die Tätigkeit des Dolmetschers sowie des Sachverständigen.
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