Parteien im Strafverfahren

Sie müssen beachten dass Beteiligte bzw. Parteien im Strafverfahren der Beschuldigte, der Staatsanwalt sowie der Privatankläger und der Privatbeteiligte sind. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Aussage des Beschuldigten ein Beweismittel im Strafprozess darstellt. Dennoch darf die Aussage des Beschuldigten nicht erzwungen werden und es ist verboten ihm zu einer Selbstbelastung zu zwingen. Es ist für Sie sicherlich interessant zu wissen, dass eine falsche Aussage des Beschuldigten keine nachteilige Auswirkung für ihn hat. Diesbezüglich können Sie hier einiges lesen.

Sie können hier ebenso einiges darüber lesen, ab wann eine Person als Beschuldigte und ab welchem Zeitpunkt sie wiederum als Angeklagte zu bezeichnen ist. Dieses Thema geht ebenso auf den Staatsanwalt sowie auf Privatankläger und Privatbeteiligte näher ein. Sie erhalten hier ebenso Informationen über die Hauptintervention und Nebenintervention.

 

 

 

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