Menschenrechte

Es ist sicherlich interessant zu wissen, dass als Menschenrechte subjektive Rechte bezeichnet werden, die jedem Menschen zustehen. Menschenrechte legen nämlich fest, dass alle Menschen mit gleichen Rechten ausgestattet sind und dass diese Rechte universell sowie unveräußerlich und unteilbar sind. Außerdem werden Menschenrechte üblicherweise als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat verstanden, und zwar zum Schutz seiner Freiheitssphäre. Sie dürfen Menschenrechte jedoch nicht mit Bürgerrechte verwechseln. Der Unterschied besteht nämlich darin, dass Bürgerrechte nur österreichische Bürger zustehen, während Menschenrechte wiederum allen Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit zustehen.

Sie erhalten hier wesentliche Informationen über das Wesen der Menschenrechte. Dieses Thema beschäftigt sich ebenso mit den Arten von Menschenrechtsverletzungen. Ein Abschnitt beschäftigt sich sodann mit der Frage, wer überhaupt als Flüchtling in Frage kommt und wie das Asylverfahren abläuft.

 

 

 

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