Wer ist Flüchtling und wer ist Migrant?




Als Flüchtling wird eine Person definiert, die sich nicht in das Land befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität bzw. Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine begründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz ihres Herkunftslandes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren kann und sich aufgrund dieser Umstände außerhalb ihrer Heimat begeben muss. Aus dem Gesagten kann abgeleitet werden, dass jeder Mensch als Flüchtling betrachtet werden kann, der gezwungen ist, wegen Verfolgung aus seiner Heimat zu fliehen. Als Flüchtling werden somit nur Personen anerkannt, die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Meinung verfolgt werden, denn andere Gründe werden nicht anerkannt.

Unter Rasse sind bestimmte ethnische und soziale Gruppen gemeinsamer Abstammung zu verstehen. Die Nationalität wiederum zielt auf die Staatsangehörigkeit der betreffenden Person ab, aber auch die Verfolgung ethnischer, sprachlicher und kultureller Gruppen kann als Verfolgung aufgrund der Nationalität bezeichnet werden. Eine bestimmte soziale Gruppe wiederum bezieht sich auf Personen die denselben Hintergrund bzw. dieselben Bräuche oder denselben sozialen Status haben. Auch die Verfolgung Homosexueller, Landbesitzer oder ehemaliger Militärmitglieder kann ebenso unter soziale Gruppe fallen. Bei der Verfolgung wegen politischer Überzeugung werden Personen verfolgt, deren Meinung von der Regierung nicht toleriert wird, wie beispielsweise eine Kritik an Regierungsmethoden oder an der Regierungspolitik ihrer Heimat.

Jede asylsuchende Person, die in einem fremden Land um Flüchtlingsstatus ansuchen, muss beweisen, dass ihre Furcht vor der Verfolgung in ihrem Heimatsland begründet ist. Es ist sodann die Aufgabe des Gastlandes zu entscheiden, ob die asylsuchenden Personen die Bedingungen für Asyl überhaupt erfüllen oder nicht. Handelt es sich aber um eine Massenflucht aus einem Land, kann es vorkommen, dass das Gastland nicht in der Lage ist den Status des Einzelnen zu bestimmen. In solch einen Fall fliehen die Zivilisten meistens aus denselben Gründen aus deren Heimatsland, daher kann das Gastland auch bestimmen, dass jeder Zivilist in dieser Gruppe Flüchtlingsstatus erhält. Bei einer Masseneinwanderung sind Staaten oft überfordert und gewähren in diesem Fall daher meistens nur einem auf Zeit befristeten Schutz. Dadurch gelangen die fliehenden Personen zwar schnell in sichere Länder, aber sie erlangen jedoch keine Garantie auf einen dauernden Flüchtlingsstatus.

Bezüglich der Flüchtlinge gilt auch das Verbot von Zwangsrückkehr. Unter das Prinzip des Verbots von Zwangsrückkehr ist zu verstehen, dass kein Staat einen Flüchtling über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen darf, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, seiner Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde. Außerdem muss ein Staat Menschenrechtsverletzungen im Heimatsland eines Flüchtlings bei einer Asylentscheidung berücksichtigen, wobei der Flüchtling nicht in seinem Heimatsland abgeschoben werden darf, wenn er sich dort in Lebensgefahr befindet. Auch Kinder, die um Asyl ansuchen bzw. Kinder, die Flüchtlingsstatus zugewiesen wurden, müssen angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe erhalten. Die Staaten müssen somit das um Asyl ansuchende Kind bzw. dem Kind mit Flüchtlingsstatus unter anderem auch helfen, seine Eltern oder Familienmitglieder zu finden, um die Familienwiedervereinigung zu erreichen. Sollten aber die Eltern oder die Familienmitglieder des Kindes nicht gefunden werden, muss das Kind ebenso geschützt werden.

Obwohl Flüchtlinge eine schwierige Situation hinter sich haben, müssen sie die regulären Einreisevoraussetzungen erfüllen, um einen Asylantrag stellen zu können. Als Einreisevoraussetzungen werden grundsätzlich ein gültiger Reisepass und ein Visum benötigt, wobei jedoch zu beachten ist, dass kaum ein Flüchtling über gültige Reisedokumente verfügt. Aus diesem Grund sind die meisten Flüchtlinge gezwungen, illegal nach Österreich zu gelangen. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass Flüchtlinge für illegale Immigration nicht bestraft werden dürfen, wenn sie in ihrem Land in Lebensgefahr waren und sich sofort bei den Autoritäten des Gastlandes anmelden. Aus diesem Grund sollten Asylsuchende daher nicht bestraft werden, wenn sie beispielsweise gefälschte Ausweisdokumente haben oder wenn sie Ausweisen bzw. Reisedokumente zerstören. Vielmehr müssen alle Flüchtlinge Ausweise und Reisedokumente erhalten, die es ihnen ermöglichen aus dem Land auszureisen.

Es ist jedoch wichtig, die Begriffe Flüchtling und Migrant auseinander zu halten. Migranten wiederum sind Auswanderer, also Personen, die von einem Land zu einem anderen Land wandern, ohne der Gefahr einer Verfolgung in deren Heimatsland ausgesetzt zu sein. Migranten können entweder dauerhaft nicht sesshaft sein, wie etwas viele Roma, oder geben ihren bisherigen Wohnsitz auf, um zu einem anderen Wohnsitz zu ziehen. Außerdem muss immer beachtet werden, dass jeder das Recht hat, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen sowie seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Zudem hat jede Person das Recht jedes Land, und zwar auch sein eigenes Land, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

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