Welche Arten von Menschenrechtsverletzungen gibt es?




Im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen ist der Internationale Strafgerichtshof zu berücksichtigen, der für die strafrechtliche Verurteilung von Personen zuständig ist, die internationaler Straftaten begangen haben. Der Internationale Strafgerichtshof urteilt über das Verbrechen des Völkermords, über das Verbrechen gegen die Menschlichkeit, über Kriegsverbrechen und über das Verbrechen der Aggression. Außerdem erlässt der Internationale Gerichtshof nur über Personen ein Urteil und nicht auch über Staaten, da völkerrechtliche Verbrechen von Menschen begangen werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Internationale Strafgerichtshof erst dann tätig wird, wenn der zuständige Staat das völkerrechtliche Verbrechen nicht verfolgen möchte oder nicht in der Lage ist das völkerrechtliche Verbrechen zu verfolgen. Mit zuständigem Staat ist der Staat gemeint, in dem die Tat begangen wurde oder der Staat, wo der Täter gefasst wurde bzw. der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Täter hat.

Auch in bewaffneten Konflikten sind Menschenrechte zu berücksichtigen. Es wird ausdrücklich verlangt, dass im Falle eines bewaffneten Konfliktes Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, wie etwa Zivilisten, einschließlich der Mitglieder der bewaffneten Streitkräfte, die die Waffen gestreckt haben und einschließlich Personen, die aufgrund einer Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder anderer Ursachen nicht im Kampf teilnehmen können, menschlich behandelt werden sollen und nicht aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Religion, des Glaubens, des Geschlechts, der Geburt oder des Vermögens benachteiligt werden dürfen. Daher haben Angriffe auf das Leben und auf den Körper der soeben genannten Personen, also die Tötung dieser Menschen, sowie Verstümmelungen und grausame Behandlungen sowie Folter an ihnen überall und zu jeder Zeit zu unterbleiben. Auch die Beeinträchtigung der persönlichen Würde, also die erniedrigende und entwürdigende Behandlung, ist im bewaffneten Konflikt an soeben erwähnten Personen verboten. Sie dürfen auch nicht verurteilt und hingerichtet werden, ohne dass davor diesbezüglich ein Urteil durch ein ordnungsmäßiges Gericht gefällt wurde. Es besteht ebenso die Verpflichtung, dass verwundete und kranke Personen im bewaffneten Konflikt geborgen und gepflegt werden sollen. Zu beachten ist ebenso, dass üblicherweise unparteiische humanitäre Organisationen, wie beispielsweise das Internationale Komitee vom roten Kreuz, den am bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien ihre Dienste anbieten können.

Im bewaffneten Konflikt sind ebenso Kriegsgefangene zu berücksichtigen. Kriegsgefangene sind Soldaten oder bestimmte Nicht-Soldaten, die von einer gegnerischen Streitmacht während eines bewaffneten Konfliktes gefangengenommen werden. Um jedoch als Kriegsgefangener gelten zu können, muss die gefangengenommene Person ein offizieller Beteiligter an einem Konflikt sein oder Mitglied einer militärischen Macht sein, wobei diese Eigenschaft auch erkennbar sein muss, etwa durch das Tragen einer Uniform oder durch Erkennungszeichen. Somit zählen dazu auch Personen, die zwar keine Militärpersonen sind aber für die Streitkräftig tätig sind. Außerdem unterstehen die Kriegsgefangenen der Gewalt des Gewahrsamsstaates und nicht den Personen, die sie gefangengenommen haben. Zu beachten ist, dass Kriegsgefangene sowohl Rechte als auch Pflichten haben.

Kriegsgefangene sind keine Strafgefangene, sondern Sicherungsgefangene. Sie unterstehen dem Gewahrsamsstaat als Staatsgefangene, wobei der Gewahrsamsstaat dafür verantwortlich ist, dass sie nicht unmenschlich und entwürdigend behandelt werden. Außerdem dürfen Soldaten, die die Waffen strecken sowie wehrlos sind oder kampfunfähig bzw. verteidigungsunfähig sind oder sich ergeben, nicht bekämpft werden, sondern dürfen nur entwaffnet und gefangengenommen werden. Der Kriegsgefangene hat nur die Verpflichtung seinen Familiennamen, Vornamen, sein Geburtsdatum, Dienstgrad und Personenkennziffer zu nennen. Es ist erlaubt ihm die militärische Ausrüstung und seine Waffen abzunehmen, wobei er persönliche Gegenstände, Helm, Schutzausrüstung, Verpflegung, Bekleidung, Dienstgrade und Nationalitätskennzeichen sowie Auszeichnungen behalten darf. Auf Offiziersbefehl dürfen ihm auch Geld und Wertgegenstände gegen Quittung abgenommen werden, die ihm jedoch bei seiner Entlassung wieder zurückzugeben sind.

Der Begriff Verbrechen gegen die Menschlichkeit bzw. der Begriff Menschenrechtsverletzung umfasst die Verletzung international anerkannte Menschenrechte, wenn diese Verletzung bei einem ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen die Zivilbevölkerung gerichtet ist. Unter Menschenrechtsverletzungen bzw. unter Verbrechen gegen die Menschlichkeit fallen unter anderem auch Folter sowie unmenschliche Handlungen, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit bzw. der geistigen und körperlichen Gesundheit verursacht werden.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel