Wesen der Menschenrechte




Menschenrechte stehen jeder Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ihrem Beruf, ihrem Geschlecht, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Heimat, ihrer Herkunft, ihren Glauben und ihrer religiösen oder politischen Anschauung, zu und werden aus diesem Grund auch als subjektive Rechte bezeichnet. Daraus lässt sich ableiten, dass alle Menschen mit gleichen Rechten ausgestattet sind und dass diese Menschenrechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Unter Universalität der Menschenrechte ist zu verstehen, dass diese Menschenrechte eine allgemeine Gültigkeit haben und somit überall anerkannt werden müssen sowie für alle Menschen gelten sollen. Außerdem ist jede Person ebenso verpflichtet die Menschenrechte von seinen Mitmenschen zu respektieren. Unter Unveräußerlichkeit der Menschenrechte ist zu verstehen, dass Menschenrechte einer Person nicht von anderen Personen entzogen werden können und dass Menschenrechte auch nicht freiwillig von einer Person aufgegeben werden können. Unter Unteilbarkeit der Menschenrechte wiederum ist zu verstehen, dass Menschenrechte als Ganzes verwirklicht werden müssen und nicht nur teilweise.

Für Menschenrechte gibt es international wichtige Gesetze, wie etwa der Menschenrechtsschutz der Vereinigten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte behandelt sowohl Persönlichkeitsrechte als auch Freiheitsrechte und justizielle Menschenrechte. Unter Persönlichkeitsrechte fallen unter anderem das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit, Folterschutz, Schutz vor Menschenversuchen ohne Einwilligung des Patienten, Schutz vor Zwangssterilisation und Zwangskastration, Schutz vor Körperstrafen und Prügelstrafen, Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung sowie die Abschaffung der Züchtigung in Erziehung und Schule.

Freiheitsrechte sind beispielsweise das Recht auf Freiheit, das Eigentumsrecht und die Sicherheit der Person, Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre wie etwa Wohnung oder Briefgeheimnis, Meinungsfreiheit, Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit, Reisefreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und Berufsfreiheit. Bei justiziellen Menschenrechte geht es in erster Linie um wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen, um gerechtes Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern, um Anspruch auf rechtliches Gehör sowie darum, dass keine Person ohne vorheriges Gesetz bestraft werden darf und um die Unschuldsvermutung.

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte betrifft sowohl soziale als auch wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte. Dazu gehören auf jeden Fall das Selbstbestimmungsrecht, die Gleichbehandlung von Mann und Frau, das Recht auf Arbeit und auf angemessene Entlohnung, das Recht auf Gründung von Gewerkschaften, Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard inklusive Nahrung, das Recht auf Gesundheitsversorgung sowie das Recht auf Bildung und das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben.

Außerdem lassen sich Menschenrechte in Menschenrechte erster Generation, zweiter Generation und dritter Generation unterteilen. In der Gruppe der Menschenrechte erster Generation werden die bürgerlichen Freiheitsrechte gefasst, die wiederum reine Abwehrrechte gegenüber dem Staat darstellen. Das bedeutet somit, dass der Staat verpflichtet ist, gewisse Handlungen zu unterlassen und nicht zu handeln, um gewisse Verpflichtungen zu erfüllen. In der Gruppe der zweiten Generation werden die Teilhaberechte und Solidarrechte der einzelnen Personen oder einer Gruppe als Anspruchsrechte gegenüber dem Staat eingeteilt, wie beispielsweise die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, das Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit, das Recht auf Nahrung, das Recht auf Arbeit, das Recht auf Bildung sowie das Recht auf gleichen Lohn und das Recht auf soziale Sicherung. In der Gruppe der Menschenrechte der dritten Generation gehören beispielsweise die Rechte auf Entwicklung, auf Frieden, auf Nahrung, auf eine intakte Umwelt sowie auf eigene Sprache.

Zum Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen gehören insbesondere die Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bilden zusammen die Internationale Menschenrechtscharta. Die Vereinten Nationen fordern die Verbesserung des Lebensstandards, die Vollbeschäftigung und die Voraussetzungen für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie die internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und der Erziehung, aber auch um die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen unabhängig von der Rasse, vom Geschlecht, der Sprache oder der Religion.

Die soeben genannten Punkte werden von den Vereinten Nationen gefordert, um Stabilität zwischen den Nationen herbeizuführen, damit eine friedliche und freundliche Beziehung zwischen den Völkern herrscht. Damit diese Ziele erreicht werden, müssen alle Mitgliedstaaten der Charta der Vereinten Nationen gemeinsam und jeder für sich mit der Organisation zusammenarbeiten. Um die internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, des Sozialwesens, der Kultur, der Erziehung und der Gesundheit zu fördern sowie zur Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen ohne Unterscheidung der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion beizutragen, veranlasst die Generalversammlung Untersuchungen und gibt Empfehlungen ab.

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