Jagd- und Fischrecht
Das Jagdrecht wird grundsätzlich zum Forstrecht gezählt. Sie müssen jedoch beachten, dass das Jagdrecht in Österreich nicht bundesweit gleich geregelt ist; daher hat beispielsweise etwa Niederösterreich andere Jagdgesetze als Wien. Sie haben sich sicherlich schon mal die Frage gestellt, wer eigentlich ein Recht auf Jagd und auf Fischerei hat. Diesbezüglich erhalten Sie hier nützliche Informationen. Dennoch ist in Bezug auf Jagd und Fischerei immer auf den Schutz bestimmter Tierarten Rücksicht zu nehmen. Dieses Thema geht ebenso auf Fischgewässer ein. Diesbezüglich wurde nämlich vom Bundesminister für Landwirtschaft und Forstwirtschaft eine Verordnung erlassen, die vorwiegend dem Schutz der Süßwasser-Qualität der Gewässer und dem Schutz der Erhaltung der Lebensräume der Süßwasserfische dient.