Regelung zum Schutz der Fischgewässer




Zum Thema Fischgewässer findet sich in Österreich durch Verordnung ebenfalls eine wichtige Regelung zum Thema Wasser. Die Aufgabe der vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft erlassenen Verordnung ist vorwiegend der Schutz der Süßwasser-Qualität der Gewässer mit dem weiteren Zweck des Schutzes der Erhaltung der Lebensräume der Süßwasser-Fische. Auch eine Europäische Richtlinie verfolgt dabei das gleiche Ziel. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich aufgrund dieser Richtlinie einen gewissen Prozentsatz der jeweiligen Verunreinigung binnen fünf Jahren nachweisbar aufzubessern. Die Verunreinigung muss dabei den vorgegebenen Richtwerten entsprechen, widrigenfalls eine Sanktionierung der Europäischen Union droht.

Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass es Ziel ist, die Qualität von fließendem Süßwasser zu schützen oder zu verbessern, in dem das Leben von Fischen bestimmter Arten erhalten wird oder erhalten werden könnte, falls die Verschmutzung verringert oder beseitigt wird. Weiters muss beachtet werden, dass die Fischgewässer in zwei Kategorien unterteilt werden, und zwar in Salmonidengewässer und in Cyprinidengewässer. Unter Salmonidengewässer sind Gewässer zu verstehen, in denen das Leben von Fischen wie Lachse, Forellen, Äschen und Renken erhalten wird oder erhalten werden könnte Cyprinidengewässer wiederum sind Gewässer, in denen das Leben von Fischarten wie Cypriniden oder andere Arten wie etwa Hechten und Aalen erhalten wird oder erhalten werden könnte.

Wie bereits erwähnt, ist die Qualität von Süßwasser entscheidend für das Leben von Wasserlebewesen. Daher müssen einige Kriterien eingehalten werden, damit die Verunreinigung des Gewässers beseitigt oder verringert werden kann und damit eine ausgewogene Entwicklung verschiedener Süßwasserfischarten erreicht werden kann.

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