Alle österreichischen Staatsbürger haben Bürgerrechte. Daraus kann entnommen werden, dass ein Bürgerrecht also ein gesetzliches Recht ist, das ein Staat seinen Bürgern zugesteht. Es ist interessant zu wissen, dass zu den Bürgerrechten in einer Demokratie unter anderem beispielsweise etwa das Wahlrecht und alle anderen Grundrechte, die keine Menschenrechte sind, gehören. Sie müssen beachten, dass Bürgerrechte zusammen mit den Menschenrechten die Grundrechte bilden. Sie dürfen Bürgerrechte jedoch nicht mit Menschenrechte verwechseln. Der Unterschied besteht nämlich darin, dass Bürgerrechte nur österreichische Bürger zustehen, während Menschenrechte wiederum allen Menschen zustehen.
Sie können hier einiges über die wesentlichen Unterschiede zwischen Bürgerrechte und Menschenrechte lesen. Weiters erhalten Sie Informationen über das Petitionsrecht und Wahlrecht. Ein Abschnitt geht ebenso auf die Ziele sowie Prinzipien und verfassungsrechtlichen Bezüge des Staatsbürgerschaftsrechts ein. Sie können sich auch über den Erwerb der Staatsbürgerschaft sowie über den Verlust der Staatsbürgerschaft informieren. Weiters erhalten Sie einen Überblick über das Bleiberecht bzw. Aufenthaltsrecht.
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