Gründe für den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft




So wie die Staatsbürgerschaft erworben werden kann, ist es auch möglich sie zu verlieren. Der Verlust der Staatsbürgerschaft kann unterschiedliche Gründe haben, wobei diese sowohl freiwillig als auch erzwungen sein können. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft auch Auswirkungen auf die Kinder des Betroffenen hat. Es ist unter Umständen sogar möglich, dass sie ihre Staatsbürgerschaft ebenfalls verlieren. Ganz konkret gibt es vier Fälle, die zum Verlust der Staatsbürgerschaft führen können: Verlust durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit, Verlust durch Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates, Verlust durch Entziehung und Verlust durch Verzicht.

Beim Verlust der Staatsbürgerschaft durch Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft geht es darum, dass derjenige seine Staatsbürgerschaft verliert, wer auf Grund eines Antrags oder einer Zustimmung eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt. Dies führt nur dann nicht zum Verlust, wenn zuvor eine Bewilligung zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft eingeholt wird, der Betroffene also zum Doppelstaatsbürger wird. Hierzu wird ein besonderes Interesse der Republik Österreich vorliegen müssen, dass die Person Österreicher bleibt. Der zweite Fall ist der Verlust durch Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates, wobei der Eintritt freiwillig sein muss.

Der Verlust durch Entziehung beruht stets auf einem fehlerhaften Verhalten des Noch-Staatsbürgers. Ein solches liegt vor, wenn er, der Staatsbürger, im Dienste eines fremden Staates steht und durch diese Aktivität das Interesse oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt. Ein einem solchen Verhalten versteht man zum Beispiel Konsulententätigkeiten für einen fremden Staat. Weiters wird die Staatsbürgerschaft entzogen, wenn der Betroffene seine bisherige, nicht-österreichische Staatsangehörigkeit willentlich behält. Die Entziehung ist aber nicht mehr möglich, wenn seit der Verleihung sechs Jahre vergangen sind.

Während bei all diesen Fällen die Initiative für den Verlust vom Staat ausgeht, muss beim Verzicht eine schriftliche Willenserklärung an die Landesregierung erfolgen. Meistens erfolgt dies, damit die Person eine andere Staatsbürgerschaft in einem fremden Land erwerben kann. Für den Verzicht ist es notwendig, dass der Betroffene entweder bereits über eine andere Staatsbürgerschaft verfügt oder diesbezüglich bereits eine Zusicherung erhalten hat. Es darf weiters gegen ihn im Inland wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist, kein Strafverfahren anhängig sein und er muss bereits den Wehr- bzw. Zivildienst abgeleistet haben, wenn er männlich und zwischen 16 bis 36 Jahren alt ist. Der Verlust wird von der Landesregierung schriftlich festgestellt.

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