Die Ausstellung der Lenkerberechtigung




Typen von Fahrzeuge oder Fahrgestellen sind solche, die serienmäßig hergestellt werden. Wenn die Type genehmigt ist, gelten alle Fahrzeuge, die dieser Type entsprechen und für die die Typendaten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sind, als genehmigt. Eine Typengenehmigung mit nationaler Geltung kann nur für Fahrzeuge erteilt werden, welche nicht unter den Anwendungsbereich der Betriebserlaubnisrichtlinien fallen, wenn in diesen Richtlinien nichts anderes vorgesehen wird. Bei Heeresfahrzeugen ist das Einvernehmen des Bundesministers für Landesverteidigung nötig. Der Antrag darf nur vom Erzeuger gestellt werden, bei Heeresfahrzeugen auch vom Bundesminister für Landesverteidigung. Vor der Entscheidung über den Antrag auf Typengenehmigung hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ein Gutachten eines Sachverständiger einzuholen, ob die Type den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit entspricht; das bedeutet, ob mit der Type nicht übermäßig Lärm, Rauch, schlechter Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden.

Wenn eine Typengenehmigung mit nationaler Geltung erteilt wurde, ist der Erzeuger dieser Type verpflichtet für jedes von ihm im Handel gebrachte Fahrzeug dieser Type einen Typenschein auszustellen und die Genehmigungsdaten des Fahrzeuges in die Genehmigungsdatenbank einzugeben. Ein Typenschein stellt eine Bestätigung dar, dass ein durch die Fahrgestellnummer bestimmtes Fahrzeug der genehmigten Type entspricht. Die Bundespolizeidirektion Wien führt einen Zentralnachweis für Lenkerberechtigungen. Die Bundespolizeidirektion Wien ist von der Abweisung eines Ansuchens um Lenkerberechtigungserteilung sowie von der Wiedererteilung einer Lenkerberechtigung und von rechtskräftigen Bestrafungen von Kraftfahrzeuglenkern ohne Lenkerberechtigung zu verständigen, wenn die Bestrafung aus Gründen erfolgt, die die Entziehung einer Lenkerberechtigung zur Folge hätten. Zu verständigen ist die Bundespolizeidirektion auch von der Verlängerung der Probezeit.

Man muss beachten, dass Lenker von Heeresfahrzeugen von Personen ausgebildet werden, die aufgrund ihrer Erfahrungen und Kenntnisse hierzu geeignet sind. Heeresfahrschullehrern werden für die Ausbildung ein Heeresfahrlehrerausweis ausgestellt, woraus zu entnehmen ist welche Klassen von Fahrzeugen sie unterrichten dürfen.

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