Der Führerschein ist ein amtliches Dokument. Er berechtigt zur Inbetriebnahme von Kraftfahrzeugen und Motorrädern. Ein Führerschein ist nur für öffentliche Straßen erforderlich. Das Lenken von Kraftfahrzeugen auf Privatgrundstücken ist auch ohne Lenkberechtigung erlaubt. Ein Führerschein ist nur für Fahrzeuge erforderlich, die bei Windstille und ebener Fahrbahn eine Geschwindigkeit von mehr als 10 Kilometer pro Stunde erreichen. Ausgenommen von der Führerscheinpflicht sind Transportkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, elektrisch angetriebene Fahrräder und Sonderkraftfahrzeuge, um nur Beispiele zu nennen. Bestimmte ausländische Lenkberechtigungen sind den inländischen gleichgestellt. Das sind jene aus den EU-Staaten, oder auch EWR Staaten. Das sind zum Beispiel die Schweiz (EWR) oder Deutschland (EU). Es gibt verschiedene Arten von Lenkberechtigungen. Eingeteilt werden sie in Klassen. Die Klassen gibt es von A bis F. Dazu gibt es noch einen speziellen Führerschein für Mopedlenker.
Die einzelnen Klassen im Überblick:
Die Klasse A gilt für Motorräder, Motorräder mit Beiwägen und Kraftfahrzeuge mit drei oder vier Rädern, deren Eigenmasse nicht mehr als 400 kg beträgt. Die Klasse B wiederum gilt für Kraftfahrzeuge, deren Eigenmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, außerdem darf das Fahrzeug nicht mehr als neun Sitze, inklusive dem Fahrersitz aufweisen. Zudem berechtigt die Klasse B auch zum Fahren von Motorrädern, die nicht mehr als 125 ccm Hubraum haben, wenn der Lenker die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind der Ablauf der Probezeit, der Lenker muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins sein und muss dazu nachweisen, dass er praktischen Unterricht im Lenken von Motorrädern genommen hat. Dazu muss der Code 111 in den Führerschein eingetragen sein. Die Klasse C gilt für so genannte Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg. Es gibt die Unterklasse C1 für Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse von weniger als 7500 kg. Es dürfen auch bestimmte Kraftfahrzeuge der Klasse D gelenkt werden. Das sind Fahrzeuge, die zum Transport von Personen bestimmt sind, wie etwa Reisebusse. Diese dürfen aber nur gelenkt werden, wenn keine Passagiere darin sind und die Inbetriebnahme der Überprüfung des technischen Zustandes oder dem Entfernen des Busses aus einer Gefahrenzone dient. Klasse D wiederum gilt für Kraftfahrzeuge, die für den Personentransport bestimmt sind. Das sind Fahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätzen inklusive dem Fahrersitz. Darunter fallen etwa Busse. Klasse E ist nur eine Unterklasse, die in Verbindung mit einer anderen Klasse steht. Diese berechtigt zum ziehen von Anhängern. Die Klasse E kann nur in Verbindung mit der Klasse A, B, C, D oder F stehen. Klasse F gilt eher für landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge. Die Klasse F berechtigt zum Lenken von Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, bestimmte Transportkarren, bestimmte Einfachzugmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge.
Probeführerschein:
In den ersten zwei Jahren ist die Lenkerberechtigung nur ein so genannter Probeführerschein. Das bedeutet bestimmte Verschärfungen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Begeht der Besitzer der Lenkerberechtigung innerhalb der ersten zwei Jahre einen schweren Verstoß, so ist eine Nachschulung anzuordnen. Mit der Anordnung der Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Nach dem dritten schweren Verstoß wird die Lenkberechtigung entzogen. Darüber hinaus ist von der Behörde ein medizinisches und verkehrspsychologisches Gutachten einzuholen. Beispiele für schwere Verstöße sind unter anderem Fahrerflucht, Überfahren von Halt-Zeichen bei geregelten Kreuzungen, Vorrangverletzungen sowie Überholen unter gefährlichen Umständen. Der Besitzer eines Probeführerscheins darf vor und während der Fahrt keinen Alkohol trinken. Die gesetzliche Grenze von 0,1 Promille dient nur dazu Extremfälle zu vermeiden. Generell dürfen Führerscheine nur Personen erhalten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen das Alter, die gesundheitliche Eignung und die Verkehrszuverlässigkeit.