Wildbachverbauung und Lawinenverbauung




Zum allgemeinen Forstrecht zählen auch die Wildbachverbaaung sowie auch die Lawinenverbauung. Beide Verbauungen werden in Österreich gesetzlich geregelt. Diese Regelungen enthalten Bestimmungen zur Tätigkeit des forsttechnischen Dienstes der Wildbachverbauung und der Lawinenverbauung. Mitunter aktuelle Bestimmungen beschäftigen sich mit dem Arbeitsfeld und dem Generalprojekt selbst.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass als Wildbachverbauung oder Wildwasserverbauung gewisse bauliche Maßnahmen des Flussbaues bezeichnet werden, mit denen die Gefahren, die durch Wildbäche hervorgerufen werden, beseitigt oder vermindert und kontrolliert werden sollen. Dabei werden jedoch mehrere Maßnahmen kombiniert, wie beispielsweise etwa Sammeltrichter, Abflussrinne und Schwemmfächer. Im Sammeltrichter des Wildbaches hat sich eine Aufforstung bewährt, um die Erosion zu verhindern. Denn durch die Baumwurzel wird nämlich das Erdreich befestigt und das Wasser kann sodann besser einsickern. Korrekturmaßnahmen in Abflussrinne zielen wiederum auf eine Verminderung der Fließgeschwindigkeit des Wassers mit Hilfe baulicher Maßnahmen; dadurch werden nämlich die Transportkapazität und auch die Tiefenerosion eingedämmt. Weiters dienen Korrekturen in Schwemmfächern dem schnellen Ableiten von Wasser und Geschiebe. Wenn es möglich ist, werden am Anfang des Schwemmfächers Geschiebesammler gebaut, um das Wasser vom Geschiebe zu trennen und Schutt sowie Geröll zurückzuhalten.

Eine Lawinenverbauung wiederum ist ein Bauwerk, welches die Entstehung und ein Abgleiten von Lawinen verhindern soll und Infrastrukturen, wie etwa Siedlungen bzw. Verkehrswege und Sporgebiete, schützen soll. In alpine Gebiete, in denen der Bergwald oder der Schutzwald nicht mehr ausreicht oder nicht vorhanden ist, muss mit künstlichen Mitteln versucht werden, die Schneedecke zu stabilisieren und auch um das Abgleiten von Schneemassen zu verhindern. Grundsätzlich unterscheidet man vier Arten von Lawinenverbauung, und zwar der Verwehungsverbau, der Stützverbau sowie der Bremsverbau und der Umlenkverbau.

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