Umweltpolitik der Europäischen Union




Eingangs muss beachtet werden, dass die Umweltpolitik der Europäischen Union auf die Erhaltung und auf den Schutz der Umwelt sowie auf die Verbesserung ihrer Qualität zielt. Vorrangige Themen der Umweltpolitik der Europäischen Union sind somit insbesondere die Bekämpfung des Klimawandels, die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie die Verringerung verschmutzungsbedingter Gesundheitsprobleme und die Nutzung der natürlichen Ressourcen. Das Wasser, Nahrung sowie Sauerstoff und Energie unter anderem als wichtige Lebensgrundlagen für den Menschen gelten, ist es ein Anliegen der Europäischen Union die Umwelt und seinen natürlichen Lebensraum zu schützen. Aus diesem Grund wirkt die Europäische Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und ist auch auf internationaler Ebene tätig, wobei sie ebenso zahlreiche Vorkehrung zum Schutz der Luftqualität und Wasserqualität, zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der biologischen Vielfalt sowie zur Abfallentsorgung und Regulierung von umweltschädlichen Wirtschaftstätigkeiten trifft.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die Europäische Gemeinschaft erst dann für die in Betracht gezogenen Maßnahmen der soeben genannten Ziele zuständig ist, wenn diese Maßnahmen wegen ihres Umfangs oder wegen ihrer Wirkungen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher besser auf Gemeinschaftsebene als auf Ebene der Mitgliedstaaten verwirklicht werden können. In Bezug auf Forstwirtschaft legen ebenso die EU-Naturschutzrichtlinien fest, dass bestimmte forstrechtliche Gebote oder Verbote innerhalb von einschlägige Naturschutzgebiete und Tierschutzgebiete verstärkt modifiziert werden müssen, und zwar unter anderem beispielsweise im Zusammenhang mit der Wiederbewaldung bzw. Waldverwüstung oder Schädlingsbekämpfung.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die Ziele der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft unter anderem die Erhaltung der Umwelt sowie der Schutz der Umwelt und die Qualitätsverbesserung der Umwelt sind. Weitere Ziele der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft ist es zum Schutze der menschlichen Gesundheit beizutragen und eine umsichtige sowie rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewähren, ferner aber auch die Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme zu fördern. Hierbei sind ebenso die Grundsätze der gemeinsamen Umweltpolitik zu beachten, und zwar der Grundsatz des Vorsorgeprinzips sowie das Prinzip der Bekämpfung am Ursprung und das Verursacherprinzip. Außerdem folgt aus dem Verursacherprinzip, dass die Umweltschäden als Lasten der Allgemeinheit folgen Auch das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung zählt zu einer der Grundsätze der gemeinsamen Umweltpolitik. Unter einer nachhaltigen Entwicklung ist die dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung zu verstehen. Da Umweltschutz ein anerkanntes Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist, hat der Europäische Gerichtshof Umweltbeeinträchtigungen zu bekämpfen sowie das Verbringen gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung zu kontrollieren.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Durchführung und Finanzierung der gemeinschaftlichen Umweltpolitik grundsätzlich den Mitgliedstaaten zukommt, wobei jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds gewährt werden kann. Außerdem muss beachtet werden, dass die Umweltpolitik in der Europäischen Union von verschiedenen Organisationen ausgeführt bzw. überwacht wird, wie unter anderem beispielsweise etwa von der UNECE, also Umwelt und Entwicklung, bzw. von der EUA, das heißt von der Europäischen Umweltagentur, sowie von der WHO, also World Health Organisation, und von der UNEP, also United Nations Environment Programme. In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass die Europäische Kommission die Europäische Umweltagentur damit zu beauftragen hat, einen aktualisierten Bericht über den Zustand der Umwelt zu erstellen. Die Europäische Umweltagentur ist sodann verpflichtet eine qualitative Bewertung vorzunehmen, ob die bislang getroffenen Maßnahmen ausreichen, um die Zielvorgaben betreffend Umweltschutz zu erfüllen.

Wie bereits erwähnt ist die europäische Umweltpolitik in sieben Bereiche unterteilt, und zwar in Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Abfallwirtschaft, Chemikalien sowie städtische Umwelt und Naturschutz. Zudem kommen noch gesetzliche Regelungen für die Umweltagentur sowie für die Umweltverwaltung und zur Umweltstatistik hinzu. Es ist ebenso erwähnenswert, dass jedes Mitgliedsland der Europäischen Union seine eigenen Umweltbehörden und seine eigenen Umweltziele hat. Daraus kann somit entnommen werden, dass die gesetzgebende Zuständigkeit in der Europäischen Union im Umweltschutz bei den europäischen Umweltministern der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegt. Zudem liegt zwischen einem Vorschlag der Europäischen Kommission und der Entscheidung im Ministerrat die Beratung in den übrigen Organen der Europäischen Union, wie beispielsweise etwa dem Europäischen Parlament, dem Wirtschaftsausschuss und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Region.

Bei den betroffenen Mitgliedstaaten liegt eine weitere Beratungsebene, denn ansonsten würden die nationalen Parlamente Einfluss auf die europäische Umweltpolitik verlieren, da sie üblicherweise die Entscheidungen vor Ort auszuführen haben. Sodann entscheidet der Rat vertreten durch den ständigen Ausschuss des Ministerrates in Brüssel und muss diesbezüglich eng mit den Parlamentariern sowie Interessenvertretern und den Beamten der Kommission zusammenarbeiten. Außerdem muss immer beachtet werden, dass Entscheidungen auf europäischer Ebene Kompromisse zwischen nationalen Interessen erfordern, weshalb die Parlamente in den Mitgliedsstaaten und falls erforderlich auch andere Entscheidungsebenen in den Entscheidungsprozess mit einbezogen sind.

Ebenso erwähnenswert ist, dass viele Unternehmen positiv auf die Umweltpolitik der Europäischen Union reagieren, wobei sie jedoch auf die Vorschrift zur Senkung der Emissionswerte in der Produktion besonders positiv reagieren, weil die Europäische Union sogenannte Umweltzeichen für Firmen vergibt, die die Emissionswerte einhalten. Diese Umweltzeichen wirken besonders attraktiv und vorteilshaft für Firmen, da die Bürger meistens auch auf die Umweltverträglichkeit von Produkten achten. Im Energiesektor ist es ebenso ein Ziel der Europäischen Union die Kohlenstoffdioxidwerte zu senken, wobei man hier kohlenstoffarme oder auch kohlenstofffreie Brennstoffe sowie die Entwicklung alternativer und erneuerbarer Energieträger erreichen will.

Bezüglich der Landwirtschaft und Forstwirtschaft bezweckt die Umweltpolitik der Europäischen Union die Überproduktion von den Landwirten zu stoppen. Die Umweltpolitik der Europäischen Union möchte ebenso erreichen, dass zukünftig nicht mehr so viele Pestizide verwendet werden, was wiederum zur Folge haben soll, dass unser Trinkwasser mit viel weniger Giftstoffen belastet ist. In der Abfallpolitik wiederum wird versucht die Umwelt durch neue Techniken und durch härtere Gesetze zu entlasten, wobei es dabei ebenso bestimmte steuerliche Anreize für Firmen gibt, wenn sie die neuen Gesetze einhalten.

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