Was versteht man unter Mediation?




Die Mediation ist eine bei uns in den letzten Jahrzehnten immer beliebter gewordene außergerichtliche Streitbeilegungsmethode. Bei dem Verfahren wirkt ein neutraler Dritter, also ein Mediator, als Vermittler zwischen den Parteien um dem Ziel den Streit durch Verhandlung beizulegen. Dazu setzt der Mediator spezielle Techniken ein um etwaige Spannungen und Konflikte zu lösen und um eine interessensgerechte Lösung zu erarbeiten. Es sind hier die Parteien dazu angehalten ihre Probleme weitgehend selbst auf freiwilliger Basis zu lösen. Der Mediator hilft den Parteien eher dabei das Problem zu erkennen und darauf basieren eine Lösungsalternative zu entwickeln, um eben eine gute gemeinsame Basis für das zukünftige zusammenagieren zu gewährleisten.

Bei der Person des Mediators kann es sich um einen Rechtsanwalt oder auch um Sozialarbeiter oder sogar um Personen des Wirtschaftslebens handeln, welche vorwiegend im Bereich der Wirtschaftsmediation tätig sind. Es gibt eine Liste vom eingetragenen Mediatoren. Dabei handelt es sich um eine Art Gütesiegel für jene Mediatoren die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung durch das Bundesministerium für Justiz absolviert haben. Aus dieser Liste kann man sich nun einen Mediator auswählen. Entschließt man sich nun zu einer Mediation läuft sie meist wie folgt ab.

Phase I: Einstieg und Mediationsvertrag:

Hier geht es um die Abklärung was Gegenstand der Mediation ist. Was erwarten sich die Parteien? Es wird geklärt was Mediation überhaupt ist und was die Grundsätze der Mediation sind, wie beispielsweise etwa Offenheit, Vertraulichkeit und Freiwilligkeit. Weiters werden hier auch alle sonstigen Fragen sowie Fragen zu den Kosten der Mediation geklärt. Das Ergebnis der ersten Phase wird meist in einer einfachen Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten.

Phase II: Informations- und Themensammlung

Konkretisierung und Auflistung, was Gegenstand der Mediation ist. Die Parteien beziehen ihre Positionen. Man schreibt in einer Themenliste auf, was besprochen werden soll. Diese Themen werden nach Dringlichkeit und Schwierigkeit gelistet. In dieser Phase werden oft Gesprächstechniken wie aktives Zuhören, Paraphrasieren und Visualisieren angewandt.

Phase III: Erforschung der Interessen und Nichteinigungsalternativen:

In dieser Phase sollen die Parteien ihre eigentlichen Interessen zu erkenn und eine Lösung erarbeiten, die für jeden von ihnen fair und gut ist. Um dies zu erreichen wendet der Mediator klassische Fragetechniken an (z.B. was wäre wenn ein Wunder geschieht, etc). Es werden den Parteien dabei oft neue Sichtweisen aufgezeigt, um aus alten Denkmustern auszubrechen und letztendlich die am Besten für beide geeignet Lösung zu finden.

Phase IV: Entwicklung von Einigungsoptionen

In dieser Phase werden schon mögliche Lösungsoptionen erarbeitet, die allerdings noch nicht bewertet werden. Damit ist man in seiner Entscheidung in dieser Phase nicht eingeschränkt. In dieser Phase folgt man dem Motto: "Geht nicht, gibt es nicht." Die Parteien sollen noch offen bleiben für mögliche andere Ideen und Lösungsansätze.

Phase V: Auswahl und Bewertung von Optionen

Die zusammengetragenen Lösungsoptionen werden nun bewertet und man verhandelt darüber. ob das tatsächlich die Lösung ist, mit der alle dauerhaft leben können (so genannte Win-Win-Lösung).

Phase VI: Vereinbarung und Umsetzung

Die erfolgreichre Mediation findet ihren Abschluss in der schriftlichen Endvereinbarung, also in der Mediationsvereinbarung. Der Mediator achtet dabei darauf dass diese Vereinbarung auch vom Willen der Parteien getragen ist und auch durchsetzbar bzw. umsetzbar ist. Die Mediation ist auf Verfahren über Zivilrechtssachen eingeschränkt. Das bedeutet, dass man über eine strafrechtliche Angelegenheit wie Körperverletzung nicht im Wege einer Mediation entscheiden kann, wohl aber über einen etwaigen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch. In Österreich findet sich Mediation vor allem im Familienrecht, und hier insbesondere im Scheidungsrecht durch das Ehe-Rechtsänderungsgesetz 1999, wieder. Es sollte scheidungswilligen Paaren helfen im Rahmen ihrer Trennung für beide Parteien akzeptable Lösungen für die Zukunft zu finden, vor allem im Hinblick auf die Kinder und das aufzuteilende Vermögen. Das Gericht ist verpflichtet nach der neuen ZPO Ehepartner im Scheidungsverfahren darauf hinzuweisen, dass es diese Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktregelung gibt.

Entscheidet sich also ein scheidungswilliges Paar für eine Mediation hat dies grundsätzlich auch Auswirkungen auf Fristen im Scheidungsverfahren. Es kommt zu einer so genannten Fortlaufhemmung, das heißt wenn ein Mediationsverfahren eingeleitet wird, werden die Fristen für eine etwaige Scheidung gehemmt und nach (erfolgloser) Mediation beginnen diese weiterzulaufen. Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren sind die Kosten der Mediation vom Streitwert unabhängig. Sie werden nach Zeitaufwand des Mediators verrechnet und wobei die Höhe des Stundensatzes sich nach der Komplexität des Falles richtet (zB. Art des Konfliktes, Anzahl der eingesetzten Mediatoren). Am Ende der Mediation werden die Kosten unter den Beteiligten aufgeteilt, da ja in diesem Verfahren keiner unterliegt.

Zusammengefasst sind folgende Elemente wesentlich für die Mediation:

• Freiwilligkeit – niemand kann gezwungen werden, allerdings kann das Gericht
darauf hinweisen
• Der Mediator:
o Muss fachlich ausgebildet sein
o Muss unparteiisch und unbefangen sein (wie Richter)
o Muss allparteilich sein, das heißt er muss jeder Partei die gleiche Aufmerksamkeit
und Unterstützung zuteil werden lassen
• Anerkannte Methoden, das heißt die Mediation ist nur nach wissenschaftlich
anerkannten Methoden durchzuführen
• Die Kommunikation zwischen den Parteien muss gefördert werden, um eine
selbstverantwortete Lösung zu finden, das heißt die Parteien selbst bestimmen ob
sie eine gemeinsame Lösung finden wollen oder nicht
• Eingetragener Mediator dient als Gütesiegel.

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