Alternative Verfahren der Streitbeilegung: Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation und Diversion




Auch wenn Geschäfts- oder Privatbeziehungen meistens für beide Teile zufrieden stellend verlaufen, kann es doch hin und wieder dazu kommen, dass Meinungsverschiedenheiten auftreten und gelöst werden müssen. In erster Linie sind dazu die staatlichen Gerichte berufen. Diese Verfahren sind oft kostspielig und mit einem langen Zeitaufwand auf Grund mehrer Instanzen bzw Ineffizienz verbunden, vor allem wenn es um die internationale Exekution von Urteilen geht.

Mittlerweile kommt es zu einem Umdenken in der Gesellschaft. Man möchte nach Streitigkeiten noch mit dem Geschäftspartner zusammenarbeiten. Das Problem bei Verfahren vor den staatlichen Gerichten liegt nun aber oft darin, dass es einen Gewinner und einen Verlierer gibt. Das ist nicht immer befriedigend für die Streitenden. Daher liegt ein weiterer wesentlicher Vorteil außergerichtlicher Streitbelegungsmechanismen darin, den Parteien dabei zu helfen gegenseitiges Verständnis aufzubauen, miteinander zu kommunizieren und einen gemeinsamen Konsens zu erwirken, um nach dem Verfahren auch noch weiter in Beziehung zu bleiben, sodass zu der Kosten- und Zeitersparnis auch noch ein künftiges Zusammenleben und Zusammenarbeiten der Parteien möglich ist.

Durch die neuen alternativen Streitbelegungsmechanismen kommt es zudem zu einer Entlastung der Gerichte, ohne dass dem Bürger der Weg zum Gericht gänzlich untersagt wird. Es gewinnen daher Verfahren wie Schiedsgerichtbarkeit, Diversion und Mediation immer mehr an Bedeutung und man findet sie in fast allen Bereichen des Rechts.

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