Richterliche und gesetzliche Pfandrechte




Eingangs muss erwähnt werden, dass neben den rechtsgeschäftlichen Pfandrechten auch noch richterliche und gesetzliche Pfandrechte existieren, wenn auch nur in der Minderheit praktisch gesehen. Es ist erwähnenswert, dass richterliche Pfandrechte auch Pfändungspfandrechte genannt werden. Hierbei werden zwangsweise Pfandrechte begründet, um den Gläubiger vor der Insolvenz des Schuldners zu schützen. Solche Pfandrechte entstehen aus der Pfändung selbst.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass in einigen Fällen bestimmten Personen ein Pfandrecht an bestimmten Sachen durch das Gesetz gewährt wird. Beispielsweise hat ein Vermieter ein Pfandrecht für die Mietzinsforderungen an den eingebrachten Sachen des Mieters.

Außerdem hat auch ein Rechtsanwalt für seine Kosten am bei ihm befindlichen Geld des Klienten ein Pfandrecht; aber auch Frachtführer, Lagerhalter, Spediteure und Kommissionäre haben ein Pfandrecht für wiederum ihre Kosten an den ihnen übergebenen Sachen.

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