Löschung der Daten aus dem Führerscheinregister




Eingangs muss erwähnt werden, dass das Führerscheinregister ein vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie geführtes Register ist. Zudem dienen die darin enthaltenen Daten der Erteilung einer Lenkberechtigung eines Führerscheins sowie der Durchführung sonstiger behördlicher Verfahren in Führerscheinangelegenheiten.

Nach dem Ablauf von bestimmten Zeiträumen sind Daten aus dem Führerscheinregister zu löschen. Auch bestimmte Ereignisse können eine Pflicht zur Löschung auslösen. Es hängt dabei von der Art des Verfahrens ab, wie lange die Fristen sind. Bei Verfahren, die zur Erteilung der Lenkberechtigung dienen, sind die Eintragungen spätestens nach dem Ablauf von 100 Jahren zu löschen. Die Pflicht zu Löschung kann schon früher ausgelöst werden. Dies ist durch den Tod des Besitzers des Führerscheins der Fall. Bei sonstigen Verfahren ist die Frist kürzer. Die Daten bezüglich dieser Verfahren sind mit dem Ablauf von zehn Jahren zu löschen.

Außerdem wird die Frist durch eine Änderung der Daten nicht nur gehemmt, sondern auch um weitere zehn Jahre verlängert. Die Löschung erfolgt zunächst nur logisch. Nach dem Ablauf von einem Jahr sind die Daten auch physisch zu löschen. Das bedeutet, dass sie dann tatsächlich nicht mehr vorhanden sind. So genannte Registerdaten sind in der Regel nach fünf Jahren zu löschen. Das sind zum Beispiel Daten über Strafen oder über die Anordnung zur Nachschulung. Kleinere Vergehen werden mit der Tilgung der Strafe gelöscht, schwere Verstößen werden unter bestimmten Umständen gar nicht gelöscht. Eine Löschung erfolgt im letzten Falle frühestens mit dem Tod des Besitzers der Lenkberechtigung, spätestens aber nach dem Ablauf von 100 Jahren.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel