Grundzüge und Neuerungen der Steuerreform 2009/2010




Das österreichische Steuerrecht unterliegt häufigen Novellen, das sind gesetzliche Abänderungen der jeweils aktuell geltenden Rechtslage hinsichtlich steuerrechtlicher Bestimmungen. Bevor allerdings näher auf die geltende Steuerrechtslage und steuerrechtlichen Pflichten in Österreich eingegangen wird, sollen die aktuell wichtigsten Neuerungen veranschaulicht werden. Die mit 2009 in Kraft getretene Steuerreform beinhaltet vor allem die Entlastung aller Personen, die Lohn- und Einkommensteuer bezahlen, insbesondere die des Mittelstandes sowie eine umfassende Entlastung für Familien mit Kindern.

Die Entlastungen im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer wird mit Hilfe eines neuen Lohnsteuer- sowie Einkommensteuertarifes erreicht. Dabei werden bislang steuerpflichtige Einkommen bis Euro 10.000,- steuerfrei, Einkommen zwischen Euro 11.000,- und Euro 25.000,- jährlich sollen nur mehr mit 36,5 Prozent, jene zwischen Euro 25.000,- und Euro 60.000,- mit auf 43,143 gesenkten Prozent besteuert werden. Einkünfte ab Euro 60.000,- im Jahr werden allerdings mit satten 50 Prozent besteuert. Die hierbei relevanten Änderungen sind mit zwei Punkten erklärt. Diese Punkte gehen eng miteinander einher, da zum einen der besteuerte Prozentsatz merkbar herabgesetzt, und die jeweiligen Einkommenszwischenstufen deutlich hochgesetzt wurden, eine steuerliche Entlaastung ist daher deutlich spürbar. Darüber hinaus wurde der sogenannte Freibetrag für alle einkommensteuerpflichtigen Selbständigen in Hinblick auf investierte Gewinne von ehemals 10 auf 13 Prozent angehoben.

Im Interesse der kleinen und mittleren Einkommen bei den Selbständigen entfällt für Gewinne bis Euro 30.000,- die ehemalige Verpflichtung, in Höhe des Freibetrages in Anlagegüter beziehungsweise Wertpapiere investieren zu müssen. Unter Heranziehung der neuen Tarife wird ein Einzelunternehmer mit einem Gewinn von beispielsweisen Euro 30.000,- um satte Euro 2.344,- entlastet; bei einem Gewinn von Euro 60.000,- kommt es sogar zu einer Entlastung von über Euro 4.720,-. Im Gegenzug zur eben genannten Erweiterung des Freibetrages für investierte Gewinne wird allerdings die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gestrichen.

Der zweite wichtige Reforminhalt ist die Entlastung der Familien mit Kindern. Die Einführung eines sogenannten Kinderfreibetrages in Höhe von Euro 220,- pro Kind hat Geltung für alle Kinder. Dieser Freibetrag vermindert darüber hinaus das steuerpflichtige Einkommen der Eltern. Darüber hinaus erfolgt eine Erhöhung der Kinderabsetzbeträge auf Euro 700,-, ebenfalls gültig für alle Kinder. Ehemals wurden nur Euro 610,- zugestanden. Der Kinderabsatzbeitrag wird monatlich als direkter Transfer ausbezahlt. Neben den bereits erwähnten Entlastungen kommen darüber hinaus auch Kinderbetreuungskosten hinzu, die nun mehr steuerlich absetzbar sind. Dazu zählen Tagesmütter, Krippen, Kindergärten, oder sonstige pädagogisch geeignetes Personal. Diese Betreuungsaufwände werden bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes und damit bis zu Euro 2300,- pro Kind und Jahr absetzbar gemacht.

Dadurch kommt es zu einer Verminderung des steuerpflichtigen Einkommens, wobei dieser Absetzposten wahlweise von einem Elternteil oder auch von beiden der letztgenannten in Anspruch genommen werden kann. Eine weitere Änderung findet man wie folgt vor. Der Arbeitgeber kann für die Betreuung der Kinder seiner Arbeitnehmers bis zu Euro 500,- im Jahr bezahlen, ohne dass dieser Vorteil seitens des begünstigten Dienstnehmers versteuert werden muss. Voraussetzung hierfür allerdings ist auch, dass das jeweilige Kind das zehnte Lebensalter noch nicht erreicht hat.

Neben den eben genannten Abänderungen findet sich unter anderem noch weitere, steuerrechtlich relevanten Reformen des österreichischen Steuerrecht. Mitunter werden für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter bereits im Jahr 2009 und 2010 eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent erlaubt. Dies geschieht vor allem im Sinne der Konjunkturbelebung. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke im In- sowie im Ausland sowie Entwicklungshilfeprojekte. Ebenfalls wichtig anzumerken gilt, dass mit der aktuellen Steuerreform 2009/2010 keine neuen Steuern erhoben werden, diese Reform also ausschließlich steuerlich entlasten soll. Die bereits rechtskräftige Liquidierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die der Vermögensteuer wurde mit dieser Reform nicht wieder rückgängig gemacht, sie bestehen also in Österreich fortwährend nicht mehr.

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