Der Unternehmer
Jahrzehntelang war der Kaufmannsbegriff der wesentliche Ausgangspunkt im damalig existierenden Handelsgesetzbuch. Durch das Handelsrechtsänderungsgesetz wurde jedoch der Begriff des Kaufmannes durch den Begriff des Unternehmers oder der Unternehmerin ersetzt, womit man den schwer verständlichen und mehrdeutigen Kaufmannsbegriff durch den einheitlichen Unternehmerbegriff auswechseln wollte.
Der Begriff Unternehmer ist im österreichischen Recht aber keine Neuheit, sondern ist schon seit Jahren in vielen anderen Gesetzestexten wie zum Beispiel dem Konsumentenschutzgesetz oder Umsatzsteuergesetz in Gebrauch. Jedoch wird in den einzelnen Gesetzesbestimmungen kein einheitlicher Unternehmensbegriff dargelegt. In einigen Gesetzen wird der Begriff Unternehmer definiert, wie zum Beispiel im Umsatzsteuergesetz als: "Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, aber andere Gesetze wiederum verweisen nur auf den in einem anderen Gesetzestext verwendeten und erklärten Unternehmerbegriff, wie etwa das Preisauszeichnungsgesetz auf den Unternehmerbegriff im Konsumentenschutzgesetz hindeutet. In den meisten Fällen aber wird der Begriff Unternehmer weder erklärt, noch auf eine Erklärung in einem anderen Gesetzestext verwiesen.
Das heute geltende Unternehmensgesetzbuch beschäftigt sich in den ersten drei Paragraphen mit dem Begriff des Unternehmers. Im Sinne des Unternehmensgesetzbuches ist eine natürliche Person, welche ein Mensch mit Rechten und Pflichten ist, oder eine juristische Person, welche eine Vereinigung von Personen oder ein Vermögen darstellt, ein Unternehmer, wenn eine der drei Gegebenheiten vorliegen:
Die natürliche oder juristische Person betreibt ein Unternehmen
Die natürliche oder juristische Person ist aufgrund einer im Gesetz aufgezählten
Rechtsform, wie zum Beispiel die Aktiengesellschaft, Unternehmer
Die natürliche oder juristische Person ist unberechtigterweise ins Firmenbuch
eingetragen
Wenn jemand durch die Art und Weise seines Handelns den falschen Anschein
erweckt, Unternehmer zu sein, ohne im Firmenbuch eingetragen zu sein