Aussonderung und Absonderung am Einkommen




Eingangs muss erwähnt werden, dass wenn das Gehalt durch Vertrag vor Konkurseröffnung verpfändet wurde, diese Verpflichtung somit nach zwei Jahren erlischt. In verschiedene Verträge besteht der Gläubiger auf Gehaltspfändung, wenn man mit seinen Zahlungen rückständig wird. Dies ist ein vertraglich erworbenes Pfandrecht am Gehalt. Da es ungerecht erscheint, das Gehalt für viele Jahre nur einem Gläubiger zukommen zu lassen, ist das Pfandrecht auf zwei Jahre nach Konkurseröffnung beschränkt. Danach erhalten auch die anderen Gläubiger ihre quotenmäßige Zahlung, da jene pfändbaren Gehaltsteile nun für alle verwendet werden.

Durch eine Exekution erworbene Pfandrechte erlöschen hingegen nach einem Monat. Viele Gäubiger versuchen ihre Forderungen durch Exekution zu begleichen. Da die Sachen, welche der Schuldner erworben hat, zum Teil kaputt sind bzw. nicht mehr greifbar sind oder einfach unter dem Wert der Forderung sind, lassen die Gläubiger das Gehalt exekutieren. Bei einer Gehaltsexekution greift der Gläubiger immer auf jenen Teil zu, der das Existenzminimum überschreitet. Es werden aber auch Unterhaltspflichten eingerechnet.

Die Exekutionsrechte leben wieder auf, wenn der Konkurs scheitert, also aufgehoben wird. Der Schulder soll sich ja nicht von seinen Verpflichtungen drücken können. Ebenfalls leben solche Exekutionen wieder auf, wenn der Konkurs im nachhinein scheitert; das Abschöpfungsverfahren wird aus irgendeinem Grund vorzeitig eingestellt oder die Restschuldbefreiung wird nicht erteilt, weil beispielsweise etwa neue Schulden gemacht wurden oder die Quote nicht erfüllt wurde.

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