Wirtschaftsfreiheit

Unter Wirtschaftsfreiheit ist ein Abwehrrecht des einzelnen gegenüber den Staat zu verstehen. Dieses Abwehrrecht soll nämlich vor der Einschränkung jeder privatwirtschaftlichen Tätigkeit schützen. Dennoch müssen Sie beachten, dass der Eingriff in den Bereich der Wirtschaftsfreiheit unter Umständen gerechtfertigt sein kann, wenn dieser Eingriff auf ein überwiegendes öffentliches Interesse gestützt wird sowie auf einer angemessenen gesetzlichen Grundlage beruht und das geringstmögliche erforderliche Ausmaß aufweist.

Dieses Thema informiert Sie allgemein über das unternehmerische Zurückbehaltungsrecht sowie über die Voraussetzungen des unternehmerischen Zurückbehaltungsrechts. Weiters können Sie hier einiges über den Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts lesen. Ein Abschnitt geht sodann auf die Prüfung bei Unternehmenserwerb ein.

 

 

 

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