Rechtliche Verhältnisse beim Unternehmenserwerb




Die Prüfung beim Unternehmenserwerb umfasst die Prüfung der rechtlichen und der vertraglichen Verhältnisse des Unternehmens sowie die Optimierung der Vertragsgestaltung. Von Bedeutung sind aber auch die Prüfung der steuerlichen Verhältnisse und die Identifizierung möglicher steuerlicher Risiken. Wichtig ist ebenso die Prüfung der Jahresabschlüsse hinsichtlich Risiken, die aus der Überbewertung von Vermögenswerten bzw. die aus der Unterbewertung von Schulden entstehen können. Auch die stillen Reserven werden identifiziert, die nämlich bei der Kaufpreisermittlung eine wesentliche Bedeutung haben. Ebenso die Nachvollziehbarkeit und die Beschaffenheit der Unternehmensplanung sowie das wirtschaftliche Entwicklungspotenzial werden geprüft. Weiters werden auch die Personalstruktur und die Qualifikation der Mitarbeiter sowie die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen beim Unternehmenserwerb geprüft. Es muss beachtet werden, dass ebenso eine Prüfung der strategischen Positionierung des Unternehmens sowie ein Vergleich der Absatzinformationen, Preisinformationen und Marktanteilsinformationen mit dem Branchenschnitt sowie eine Beurteilung der Attraktivität der erzeugten Produkte zu erfolgen hat.

Es muss beachtet werden, dass sich Unternehmenserwerbe in gewissen Phasen vollziehen, und zwar in einer Vorbereitungsphase sowie Informationsphase und Abschlussphase. Während der Vorbereitungsphase werden die Informationen analysiert und die Bewertungen mit dem Käufer abgestimmt. Die Informationsphase wiederum dient der Organisation und Koordination sowie auch der Übernahme der finanzwirtschaftlichen Aspekte der Unternehmensprüfung. Der Erwerb eines Unternehmens bietet zwar eine gute Möglichkeit, um schnell einen Umsatz zu erzielen, aber es darf dabei nicht übersehen werden, dass der Unternehmenserwerber auch ein großes Risiko und auch ein Haftungspotenzial übernimmt. Bezüglich Abschlussphase muss beachtet werden, dass der Käufer bei den Verhandlungen begleitet und bei der Aufbereitung von Beschlussvorlagen unterstützt wird, wobei auch die Vertragsgestaltung und die Absicherung erfolgt.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass der Erwerber eines Unternehmens den Gläubigern für alle zum Unternehmen gehörende Schulden haftet, die er bei der Übernahme kannte oder kennen musste. Der Erwerber wird aber von der Haftung befreit, wenn er an solchen Schulden bereits so viel bezahlt hat, wie der Wert der übernommenen aktiven Vermögensgegenstände beträgt, der sogar deutlich über dem Kaufpreis liegen kann. Weiters haftet der Unternehmenserwerber für alle Unternehmensabgaben und Steuerabzüge ab Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Wirtschaftsjahres, die der Erwerber bei Übergabe kannte oder kennen musste. Es muss beachtet werden, dass der Erwerber unbeschränkt für alle Sozialversicherungsbeiträge der letzten zwölf Monate aus Dienstverhältnisse haftet, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben. Diese Haftung kann aber insoweit beschränkt werden, als ein Rückstandsausweis der Gebietskrankenkasse eingeholt wird. In solch einen Fall beschränkt sich die Haftung nämlich auf den darin ausgewiesenen Rückstand. Außerdem gehen alle Arbeitsverhältnisse auf den Übernehmer über.

Es ist erwähnenswert, dass beim Erwerb eines bestehenden Unternehmens bestimmte Risiken bestehen, wie beispielsweise etwa die Überschätzung des Firmenwertes sowie die Übernahme von überaltetem oder schlecht qualifiziertem Personal und die Übernahme von überalteten Maschinen. Wird ein Unternehmen gänzlich erworben, werden sowohl Verkäufer als auch Käufer versuchen, das Unternehmen zu bewerten, damit sie bestimmte Anhaltspunkte für den Kaufpreis erhalten. Für die Unternehmensbewertung sind zwei Faktoren wichtig, und zwar der Wert der Vermögensgüter und die Schulden sowie die zukünftigen Erträge, die das Unternehmen vermutlich erzielen wird.

Auch die Bezeichnung Mergers und Acquisitions muss berücksichtigt werden. Mergers und Acquisitions bedeutet so viel wie Fusionen und Aufkäufe von Unternehmen. Von Mergers spricht man in der Regel immer dann, wenn sich Unternehmen freiwillig zusammenschließen. Von Acquisitions wird wiederum dann gesprochen, wenn ein kleineres Unternehmen von einem größeren Unternehmen aufgekauft wird. Es ist erwähnenswert, dass das Ziel von Mergers und Acquisitions die Erlangung von Marktmacht ist. Dies kann sich jedoch sowohl auf die Entschärfung des Wettbewerbs als auch auf die Verbesserung der Einkaufskonditionen auswirken. Die Übernahme des Unternehmens kann als freundliche Übernahme durch Verhandlungen oder als feindliche Übernahme erfolgen. Die feindliche Übernahme kann durch den allmählichen Erwerb von Anteilen über die Börse oder durch öffentliche Übernahmeaufrufe erfolgen.

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