Vertragshaftung

Die Vertragshaftung behandelt die Haftung für die Schuld. Das bedeutet, dass die Vertragshaftung sich mit der Haftung des Käufers für die Verpflichtung den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen bzw. mit der Haftung des Verkäufers für die Verpflichtung den Käufer das Eigentum an der verkauften Sache zu verschaffen und die Sache dem Käufer zu übergeben, befasst. Außerdem wird die Vertragshaftung immer dann relevant, wenn die Abwicklung der Schuld gestört wird. Diese Störung kann unterschiedlich sein, denn die geschuldete Leistung kann unter anderem nämlich auch ganz ausbleiben. Wenn die Leistung in solch einen Fall jedoch noch möglich ist, liegt ein Verzug vor. Es kann aber auch vorkommen, dass die Leistung zwar rechtzeitig erbracht worden ist, aber Mängel aufweist.

Sie können hier ebenso einiges über die Dienstgeberhaftung sowie über Schaden durch Minderjährige und über die Haftung von geistig behinderten Personen lesen. Weiters behandelt ein Abschnitt den Willensmangel und den Irrtum.

 

 

 

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