Vertragsfreiheit

Unter Vertragsfreiheit ist die Freiheit jeder Person zu verstehen, seine privaten Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten. Daher steht es jede Person frei zu entscheiden, ob sie ein Vertrag abschließen möchte und mit wem sie ein Vertrag abschließen möchte sowie auch wie der Inhalt eines Vertrages ausgestaltet werden soll. Von dieser Regel gibt es jedoch auch Ausnahmen; denn gesetzwidrige bzw. sittenwidrige Verträge dürfen beispielsweise etwa nicht abgeschlossen werden. Wenn Sie also einen Vertrag abschließen möchten, ist Ihnen die inhaltliche Gestaltung des Vertrages überlassen, solange der Vertrag nicht gegen die guten Sitten oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

Sie erhalten hier wertvolle Informationen über die Vertragsfreiheit sowie über die Abschlussfreiheit, Gestaltungsfreiheit und Endigungsfreiheit. Dieses Thema informiert Sie ebenso über die Einschränkung der Vertragsfreiheit. Ein Abschnitt geht ebenso auf die Privatautonomie ein.

 

 

 

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