Vertragsfreiheit beim Vertragsabschluss




Beim Vertragsabschluss sind auf jeden Fall die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie zu beachten. Darunter ist zu verstehen, dass jedermann die Freiheit hat Verträge zu schließen. Somit steht es jedermann frei, Verträge zu schließen oder darauf zu verzichten. Jede Person kann selbst bestimmen mit wem, ob bzw. wie und wann sie Verträge abschließen möchte sowie wie lange diese gelten soll, solange sie nicht sittenwidrig sind.

Zu beachten ist aber, dass die Freiheit Verträge abzuschließen, sowohl für natürliche als auch für juristische Personen unter bestimmten Umständen eingeschränkt werden kann. Somit werden z.B. Verstöße gegen das Gesetz nicht geduldet. Es ist auch nicht erlaubt, dass beide Vertragsparteien bewusst gegen die Rechtsordnung verstoßen oder dass eine Partei die andere unberechtigt übervorteilt z.B. durch Knebelungsverträge. Kollektive Einschränkungen der Vertragsfreiheit erfolgen vor allem aus Gründen des wirtschaftlichen Wettbewerbs bzw. auch einfach nur aufgrund sozialer Gründe, wie Kinderarbeitsverbot oder aus allgemeinen Gerechtigkeitsüberlegungen. Zu beachten ist, dass die Vertragsparteien auch die Möglichkeit haben, abgeschlossene Verträge einvernehmlich zu beenden.

Durch einen Vertragsabschluss erklären beide Vertragspartner was geschehen soll oder nicht; durch den Vertragsabschluss verpflichten sich beide Vertragspartner wechselseitig. Durch den Abschluss eines Vertrags soll das Vereinbarte und den angestrebten Erfolg rechtlich abgesichert werden. Ein Vertragsabschluss ist nur dann gültig wenn die formalen Vertragsschlussregeln erfüllt sind, aber auch wenn die Vertragspartner geschäftsfähig sowie Ernstlichkeit besitzen. Die Ernstlichkeit fehlt, wenn die Geschäftsfähigkeit durch Alkohol, Drogen oder andere Gebrechen beeinträchtigt wird. Außerdem ist es notwendig, dass der Vertragsinhalt möglich und erlaubt ist sowie frei von Willensmängeln, wie Irrtum, Zwang oder Täuschung, ist, damit der Vertrag gültig abgeschlossen werden kann. Außerdem müssen alle Formvorschriften eingehalten werden. In diesem Zusammenhang zu beachten sind auch Vorverhandlungen.

Vorverhandlungen sind Abreden und Vereinbarungen zwischen den Parteien darüber wie der zukünftig abzuschließende Vertrag aussehen soll. Außerdem werden Verträge grundsätzlich formfrei, also mündlich oder schriftlich, gültig abgeschlossen. Geraten wird jedoch eher einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, weil dies der Beweisbarkeit bzw. Abschlussklarheit dienen kann. Mit der Unterzeichnung beider Vertragsparteien wird der Vertrag endgültig als gültig abgeschlossen.

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