Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Außenverhältnis und das Innenverhältnis von Gesellschaften. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen wollen, ist es hilfreich sich im Voraus über das Gesellschaftsrecht und über die in Frage kommende Gesellschaftsform zu informieren. Da teilweise gravierende Unterschiede zwischen den Gesellschaftstypen bestehen, insbesondere in den Gründungsmodalitäten sowie in der Organstruktur und Haftungsstruktur und auch im Anwendungsbereich sowie im Steuerrecht und im Sozialversicherungsrecht, fällt die Entscheidungsfindung natürlich viel leichter, wenn man eine gute Kenntnis über das Gesellschaftsrecht hat. Dieser Abschnitt beschäftigt sich ebenso mit dem Begriff Firma sowie mit der Firma als Marke, da Firmen durch die Liberalisierung des Firmenrechts nun auch als Marken eingetragen werden können und verstärkt als Werbeträger eingesetzt werden können. Weiters können Sie hier einiges über die Europäische Wirtschaftsvereinigung und Interessensvereinigung lesen. Auch die Vereinsstatuten finden Berücksichtigung, da es hilfreich sein kann, gewisse Kenntnisse über die Geschäftsführung sowie über die Vertretung nach außen und über die Auflösung des Vereins zu haben.

 

 

 

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