Was sind Werbungskosten?




Eines der wichtigsten Kriterien für Steuerersparnisse sind die sogenannten Werbungskosten. Darunter versteht man alle Aufwendungen, die bei Lohnsteuerpflichtigen unmittelbar mit der Ausübung ihres Berufes in Zusammenhang stehen. Es gibt verschiedene Arten von Werbungskosten. Werbungskosten, die automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Pflichtbeiträge der gesetzlich festgelegten Sozialversicherung. Diese sind Pensionsversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherungen, Krankenversicherungsbeiträge und die E-Card-Gebühr. Darüber hinaus existieren noch die Beiträge zu bestimmten Berufs- und Interessensvertretungen, beispielsweise ein Gewerkschaftsbeitrag, Pflichtbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung sowie Pflichtbeiträge für etwaig mitversicherte Angehörige.

Neben den automatisch berücksichtigten Werbungskosten, gibt es noch die Werbungskosten, die beim Finanzamt geltend zu machen sind. Den Arbeitnehmern steht dabei eine Werbekostenpauschale in Höhe von derzeit jährlich Euro 132,- zu. Diese Pauschale wird bei all denjenigen automatisch berücksichtigt, die entweder keine Werbungskosten aufstellen oder weniger als die genannte Höchstgrenze beantragen. In der Folge lässt sich sagen, dass sich lediglich Werbungskosten, die höher sind als die Euro 132,- jährlich sind, steuermindernd auswirken können.

So ist es möglich, sämtliche Anschaffungen, die wie eingangs erwähnt auch mit der beruflichen Beschäftigung zu tun haben, steuerlich abzusetzen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Anschaffung eines Computers für daheim, wenn dieser auch beruflich genutzt wird beziehungsweise auch genutzt werden kann. Für die private Nutzung müssen 40 Prozent des Kaufpreises abgezogen werden. Die verbleibenden 60 Prozent kann man aufgeteilt auf drei Jahre von der Steuer absetzen.

Darüber hinaus gibt es Werbungskosten, die gleich bei Arbeitsbeginn beim Arbeitgeber lohnsteuermindernd beantragt werden können. Bestes Exemplum hierfür ist die allseits bekannte Pendlerpauschale. Diese umfasst sämtliche berufliche Reise- oder Fahrtkosten, Nächtigungsgelder sowie auch Kilometergeld, welches erst 2008 auf Euro 0,42 pro zurückgelegten Kilometer beträgt. Ebenso gleich ersetzt werden die beruflich veranlasste Doppelhaushaltsführung, beispielsweise bei einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz, die Kosten für die typische Berufskleidung sowie deren Reinigung, die Ausgaben für typische Arbeitshilfsmittel oder Werkzeug, Fachliteratur, die Aufwände für die berufliche Fort-, Weiter- und Ausbildung, sogar getätigte Kopierkosten sind steuermindernd absetzbar.

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