Mannschaftssportarten
Der wichtigste Österreichische Vertreter der Mannschaftssportarten ist trotz des mittlerweile seit Jahrzehnten ausbleibenden internationalen Erfolges nach wie vor die Sportart Fußball. Aber auch Eishockey, Handball, Volleyball usw. sind auf ähnliche Weise zu behandeln. Die Grundsätze, die für eine Sportart gelten, kann man auch problemlos auf andere Sportarten übertragen. Sportarten, wie Fußball oder Eishockey sind nach der gesetzlichen Definition die Anwendung von Gewalt. Es geht darum dem Gegner mit Einsatz seines Körpers zu überwinden und gegen ihn zu gewinnen. Ein Tackling, wie es im Fußball üblich ist, gilt nach dem Strafrecht als Gewalt. Ebenso ein Bandencheck beim Eishockey, oder ein Block beim Handball. Bei all diesen Vorgängen wird körperliche Kraft angewendet, um einen erwarteten Widerstand abzuwenden. Bei den genannten Sportarten kann es durch den Körpereinsatz zu Verletzungen kommen. Prellungen, Knochenbrüche oder ausgeschlagene Zähne sind keine Seltenheit. Zu beachten ist, dass bei den Mannschaftssportarten ein gewisses Maß an Einsatz innerhalb der Regeln liegt und daher zulässig ist. Dazu kommt, dass sich der Gegner bewusst in die Gefahr begibt verletzt zu werden. Der verletzte Gegner musste also damit rechnen eine Verletzung zu erleiden. Jede Sportart hat gewisse Regeln. Ein hartes Tackling gegen den Körper ist beim Fußball nicht erlaubt und wird mit einer gelben oder auch roten Karte geahndet.
Ein unerlaubter Einsatz mit dem Stock beim Eishockey führt bei korrekter Regelauslegung durch den Referee zu einer Zeitstrafe. Vorsätzlich herbeigeführte Verletzungen führen zu einer Schadenersatzpflicht. Ein absichtliches Foul gegen die Beine eines Gegners, bei dem ein Knochenbruch folgt, verpflichtet zum Ersatz des Schadens. Bei vorsätzlichen Körperverletzungen gibt es also zwischen Sport und richtigem Leben keinen Unterschied. Anders ist die Sachlage, wenn Fahrlässigkeit vorliegt. Dabei kommt es auf die Spielregeln an. Eine Verletzung, die innerhalb der allgemeinen Regeln des einzelnen Sports passieren, ist vom Verletzten in Kauf zu nehmen. Der Geschädigte hat den Schaden selbst zu tragen. Wenn sich ein Spieler aber völlig außerhalb des zulässigen Einsatzes bewegt, kann er zur Haftung herangezogen werden. Ein Torwart etwa, der einem herannahenden Stürmer mit gestrecktem Bein gegen den Brustkorb tritt, hat dafür einzustehen. Beim Sport sind also die Regeln der einzelnen Sportart entscheidend. Diese Spielregeln sind zwar keine Gesetze. Sie werden aber dazu herangezogen, um die Sorgfalt des Spielers zu beurteilen. Ein objektiv sorgfältiger Spieler hält sich an die Regeln.
Skifahren
Beim Skifahren kommt es darauf an, auf welche Art eine Verletzung eintritt. Denkbar ist etwa ein Sturz aufgrund schlechter Pistenverhältnisse. Ebenso können durch Liftanlagen Gesundheitsschädigungen verursacht werden. Der häufigste Fall ist aber der, dass ein Skifahrer einen anderen verletzt. Das Gesetz kennt eine Haftung für Weghalter. Nach dem Gesetz sind Pisten, wie Wege zu behandeln. Der Betreiber des Skigebietes profitiert von der Benützung. Es ist also darauf zu achten, dass die Piste in einem guten Zustand ist. Der Pistenerhalter hat die Sorgfaltspflichten einzuhalten. Für eine Haftung ist aber notwendig, dass der Unfall durch die Piste verursacht worden ist. In der Regel wird der Beweis, dass der Unfall nicht durch Selbstverschulden zustande gekommen ist, schwer zu erbringen sein. Der Betreiber der Liftanlagen ist verantwortlich für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß gewartete Anlagen verursacht werden. Der Fehler in der Liftanlage muss ursächlich für den Schaden sein. Ein Verschulden des Betreibers ist nicht notwendig. Der Halter der Liftanlage profitiert vom Betrieb, daher hat er auch für Schäden einzustehen. Ein kritischer Fall bezüglich der Pisten ist jener, in dem Tourengeher zu Schaden kommen.
Bei den Skifahrern besteht ein Vertrag mit dem Betreiber, durch die Liftkarte. Tourengeher verwenden keine Lifte oder Seilbahnen. Daher ist strittig in welchem Verhältnis sie zum Betreiber stehen. Verletzt ein Skifahrer eine andere Person so sind die sogenannten FIS-Regeln zu beachten. Dies sind allgemeine Regeln für die Benützung von Pisten. Ein Skifahrer muss zum Beispiel nach oben schauen, bevor er wegfährt. Der vordere langsamere Fahrer hat Vorrang usw. Diese Pistenregeln sind keine Gesetze, sondern aufgestellte Regeln eines privatrechtlichen Verbandes. Sie werden aber zur Ermittlung des Sorgfaltsmaßstabes herangezogen. Ein Schädiger ist nach dem Gesetz schuldhaft, wenn er sich objektiv sorgfaltswidrig verhält. Es gilt der Maßstab, dass ein objektiv sorgfältiger Skifahrer sich an die Regeln hält. Hält sich jemand nicht an die Regeln und passiert dadurch ein Unfall, hat der Schädiger dafür zu haften. Trifft den Geschädigten ein Mitverschulden, ist die Haftung nach den Verhältnissen aufzuteilen. Der Schädiger haftet dann nur für seinen Anteil. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn sich der Geschädigte selbst nicht an die Pistenregeln hält.