Was versteht man unter Rechtswidrigkeit und wann liegt sie vor?




Die Rechtswidrigkeit ist eine Voraussetzung für die Haftung aus Verschulden. Eine Person soll nur haften, wenn sie gegen ein gesetzliches Gebot verstoßen hat. Jemand der sich rechtskonform verhält soll grundsätzlich nicht zur Haftung herangezogen werden. Das Gesetz spricht von einer widerrechtlichen Handlung. Dabei kommt auch zum Ausdruck, dass Handlungen von Menschen im Mittelpunkt stehen. Nur das menschliche Verhalten führt zu einer Ersatzpflicht. In einem Schadenersatzprozeß muss die konkrete Handlung des Schädigers ermittelt werden, die zum Schaden geführt hat. Eine bloße allgemeine Behauptung, das Verhalten des Schädigers hat den Schaden verursacht, reicht nicht aus. Es muss zum Beispiel konkret angegeben werden, dass ein Schlag gegen den Kopf zu einer Verletzung geführt hat. Die Angabe von unvorsichtigem Fahren im Falle eines Verkehrsunfalles reicht auch nicht. Es muss konkret die rechtswidrige Handlung angegeben werden, die zum Schaden geführt hat. Also zum Beispiel die Missachtung eines Haltezeichens, das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit. Bei der Rechtswidrigkeit ist die gesamte Rechtsordnung heranzuziehen.

Der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot richtet sich an alle geltenden Bestimmungen. In sehr vielen Fällen wird die Straßenverkehrsordnung oder das Strafgesetzbuch herangezogen. Bei einer vertraglichen Haftung ist der Verstoß gegen eine Verpflichtung aus dem Vertrag die Rechtswidrigkeit. Verhält sich jemand rechtskonform und passiert trotzdem ein Schaden, haftet er nicht. Haften soll grundsätzlich nur derjenige, der gegen das Recht verstößt. In vielen Fällen wäre es aber nicht befriedigend nur geschriebene Gesetze für die Rechtswidrigkeit heranzuziehen. Ein Gesetz wäre in diesem Sinne nur eine Vorschrift, die von einem Parlament erlassen wurde und schriftlich vorliegt. Es gibt aber eine Reihe von Regelungen, die weder formal ein Gesetz sind, noch niedergeschrieben sind und trotzdem für eine Ersatzpflicht zu beachten sind. Ein Beispiel für Vorschriften, die zwar keine Gesetze sind, für eine Ermittlung der Rechtswidrigkeit aber herangezogen werden, sind die Ö-Normen und die FIS Regeln. Das sind geschriebene Regeln von privaten Vereinigungen. Diese gelten als objektive Verhaltensregeln.

Ein Verstoß gegen diese Verhaltensregeln begründet im Falle eines Schadens eine Haftung. Es existieren aber auch Regelungen, die nicht niedergeschrieben sind und trotzdem gelten. Das Gesetz spricht von einem Verstoß gegen die guten Sitten. Gemeint ist ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Verhaltensregeln. Diese Regeln hängen sehr stark vom Einzelfall ab. Es kommt auf die Umgebung an und darauf, dass ein Verhalten verkehrsüblich ist. Danach werden zum Beispiel Unfälle beim Sport beurteilt. Es gibt keine Gesetze, die den Verlauf eines Eishockey- oder Fußballspiels regeln. Daher werden die allgemeinen anerkannten Regeln der jeweiligen Sportart zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit herangezogen. Entsteht durch das Grätschen, das im Fußball üblich ist, eine Verletzung, wird das Verhalten des Angreifers nicht als rechtswidrig eingestuft. Der Gegenspieler musste damit rechnen, dass der Sport gefährlich ist und ein Verletzungsrisiko besteht. Es wäre unfair in so einem Fall nur den Angreifer zu belangen. Ähnliches gilt auch bei Kampfsportarten und sonstigen gefährlichen Tätigkeiten.

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