Schadenersatz bei Verletzung durch Tiere




Die rechtliche Behandlung von Tieren ist nicht ganz einfach, weil Tiere nach allgemeinem Verständnis den Gebrauch der Vernunft nicht haben. Tiere können daher nicht selbst haften. Es kommen verschiedene Fälle in Betracht. Einerseits passiert es, dass Menschen durch Tiere verletzt werden. Das passiert etwa durch Hunde. Aber auch Stiere, die auf der Weide sind, können sehr gefährlich werden. Es kommt aber auch vor, dass Menschen Tiere verletzen. Ein Eigentum an Tieren ist möglich. Der Eigentümer bzw. der Halter haftet grundsätzlich für Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Für einen Schadenersatzanspruch kommt es darauf an, wie die Verletzung oder Schädigung zustande gekommen ist.

Wenn jemand durch ein Tier geschädigt wird, ist einerseits derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben oder gereizt hat. Das bedeutet auch, dass wenn jemand zum Beispiel einen Hund reizt und dadurch gebissen wird, der Verletzte den Schaden selbst tragen muss. In diesem Fall ist der Halter nicht verantwortlich. Ist der Verletzte andererseits dadurch geschädigt worden, dass der Halter das Tier nicht ordnungsgemäß verwahrt hat, kommt der Halter wieder ins Spiel. Das heißt umgekehrt, wenn der Eigentümer beweist, dass er alles dafür getan hat, um eine Schädigung zu verhindern, ist er von der Haftung befreit. Sehr strittig sind jene Fälle, in denen Minderjährige durch Tiere verletzt werden. Vor allem kleine Kinder können die Gefahren, die etwa von einem Hund ausgehen nicht einschätzen.

Der Halter hat dafür zu sorgen, dass das Tier nicht in Berührung mit den Minderjährigen kommt. Die Haftung liegt also beim Eigentümer. Hin und wieder kommt es vor, dass Wanderer von Weidetieren attackiert werden. Auch auf einer Weide hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass die Tiere verwahrt sind. Eine geeignete Absperrung ist zu errichten. Schädigt ein anderer Mensch ein Tier, so wird das wie eine Sachbeschädigung behandelt. Tiere sind zwar keine Sachen, aber da sie nicht selbst für ihre Rechte sorgen können, ist es zweckmäßig, dem Eigentümer die Verfolgung des Schadens zu überlassen. Wenn also ein Nachbar aus Ärger einen bellenden Hund niederschießt ist er ersatzpflichtig.

Beim Schadenersatz mit Tieren gibt es eine Besonderheit. Findet jemand auf seinem Grund Vieh vor, das einem anderen gehört gilt folgendes. Es ist nicht erlaubt das Vieh zu töten. Der Grundeigentümer darf aber angemessene Gewalt anwenden, um das Vieh zu vertreiben. Richten die fremden Tiere einen Schaden an, so bekommt der Geschädigte ein Pfandrecht. Das heißt, das Vieh kann solange zurückbehalten werden, bis der Schaden beglichen ist. Sobald die Entschädigung geleistet ist, sind die Tiere unverzüglich zurückzustellen.

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