Wie können Mietverträge abgeschlossen werden?




Eingangs muss erwähnt werden, dass Mietverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden können. Zum Schutz des Mieters sollten Mietverträge aber immer in schriftlicher Form erfolgen. Außerdem müssen Mietverträge, die schriftlich abgeschlossen werden, vergebührt werden. Es ist erwähnenswert, dass diese am zuständigen Finanzamt zu bezahlen ist. Wer diese Gebühr bezahlt, kann zwischen Mieter und Vermieter geregelt werden, wobei vor dem Finanzamt jedoch beide gleichzeitig für diesen Betrag haften.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass der Vermieter die Höhe selbst zu berechnen hat. Es muss berücksichtigt werden, dass die Höhe der Gebühr je nach Art des Mietvertrages unterschiedlich ist und dass es sich um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag handeln kann. Forderungen vom Vermieter oder der Hausverwaltung hinsichtlich der Vertragserrichtung sind nicht erlaubt.

Weiters können in einem Mietvertrag auf der Mieterseite auch mehrere Personen stehen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Es gibt vorformulierte Mietverträge, die man in Trafiken, Geschäften, Versicherungen kaufen kann. Hier muss ein Mieter besonders vorsichtig sein, da diese meist vermieterfreundlich sind.

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