Was ist eine Sicherungsabtretung?




Eingangs muss erwähnt werden, dass die sogenannte Sicherungszession, die auch als Sicherungsabtretung bekannt ist, Ähnlichkeiten mit dem Sicherungseigentum hat. Es muss beachtet werden, dass auch bei der Sicherungszession eine Vollmacht an einer Sache übertragen wird; daher besteht auch hier eine interne Bindung des Gläubigers.

Allerdings wird bei der Sicherungszession eine Forderung übertragen; so kann sich der Gläubiger im Falle des beispielsweise Konkurs seines Schuldners aus dem Weiterverkauf der Sache befriedigen. Erforderlicher Publizitätsakt bei der Sicherungsabtretung ist die Drittschuldnerverständigung, ohne diese wäre die Sicherungszession unwirksam.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die Mehrfachabtretung in der Praxis sehr häufig vorkommt. Dennoch erwirbt die Forderung allerdings nur der, wer zuerst die Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt; also konkret, wo also zuerst der Publizitätsakt stattgefunden hat.

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