Stellung und Funktion der Niederlassungsfreiheit




Die Niederlassungsfreiheit schützt Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat eine dauerhafte Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch die Verlegung ihres Sitzes ihres Unternehmens oder die Neugründung eines Unternehmens aufnehmen. Dies gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen, wenn diese nach dem Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaats gegründet wurden. Die Niederlassungsfreiheit enthält ein Diskriminierungsverbot gegenüber Staatsbürger der Mitgliedsstaaten und Staatsbürgern anderer Mitgliedsstaaten. Eine Diskriminierung wurde vom Europäischen Gerichtshof etwa gesehen in den unterschiedlichen Preisen für die Registrierung von Schiffen von In- und Ausländern.

Bei selbstständigen Berufen ist oft auch die Frage der Befähigungsnachweise wichtig, wobei hier zu Angleichung sehr viele Verordnungen und Richtlinien von der Europäischen Union bereits erlassen wurden. Den Mitgliedsstaaten ist es verboten, Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit zu machen, außer diese sind aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gerechtfertigt.

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