Aufgabe des Wasserrechts in Österreich




Wasser ist wohl eines der wichtigsten, wenn nicht sogar das allerwichtigste Gut der Menschheit. Ohne Wasser, kein Leben, so die Devise. Und der Endlosvorrat an Wasser ist nachweisbar nicht gegeben. Daher scheint es auch mehr als logisch, dass das Thema Wasser unzählbar vielen Regelungen unterliegt, sowohl in Österreich als auch in der restlichen Welt.

In Österreich wird das Recht am Wasser in einem sehr umfassenden, gleichnamigen Gesetzesbuch geregelt. Die gesetzlichen Hauptregelungen zum Wasser beinhalten drei Themenschwerpunkte, und zwar die Benützung der Österreichischen Gewässer, den Schutz und damit auch die Reinhaltung der Gewässer, sowie auch den Schutz vor allen drohenden Gefahren hinsichtlich des Wassers selbst.

Da die Thematik Wasser und deren Regelungswerk jeden von uns betrifft, gibt es mittlerweile unzählbare Entscheidungen der Österreichischen Gerichte zum Thema Wasser. Die Gesetze wurden oft novelliert, es wurden neue Entscheidungen getroffen. Den Überblick bei der Auswertung der Gesetzestexte sowie bei der Auswertung aller gerichtlichen Entscheidungen zu bewahren, ist denkbar schwierig. Genau aus diesem Grund wird in Österreich Jahr für Jahr eine sogenannte Judikaturauswertung erstellt. Das heißt konkret, dass die Höchstgerichte alle wasserrechtlichen Vorschriften und Entscheidungen auswerten und als Ganzes zusammenfassen. Veröffentlich wird diese Judikaturauswertung in der Schriftreihe des Österreichischen Wasser und Abfallwirtschaftsverbandes zwecks öffentlicher Einsehbarkeit.

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