Abwasser im Wasserrecht




Unter Abwasser versteht man im Allgemeinen das durch den Gebrauch verunreinigte Wasser. Der Gebrauch des Wassers und die damit einhergehende Verschmutzung existiert dabei in den unterschiedlichsten Graden. In Österreich wird das Abwasser grundsätzlich in der Kanalisation gesammelt und von dort in Kläranlagen zur Reinigung transportiert, um danach wiederum in diverse Gewässer weitergeleitet zu werden.

Wie bereits in den vorangehenden Wasser-Rechts-Absätzen erwähnt, ist der Breitengrad der Wasserverschmutzung ein enorm großer. Die in unseren Abwässern enthaltenen Verunreinigungen und Verschmutzungen haben vielerlei Ursprung. So kennen wir beispielsweise Siedlungswasser, Abwässer aus dem medizinischen Bereich wie auch Abwässer aufgrund der Abfallbehandlung. Eine weitere Quelle für Abwasser ist die Tierproduktion sowie auch die Nahrungsproduktion einhergehend mit der Genußmittelproduktion. Auch die Holzverarbeitung wie auch die Bekleidungs- und Textilverarbeitung zählen zu den Ursachen zur Abwasserbildung. Aber auch Chemie, insbesondere diverse industrielle chemische Prozesse leisten ihren großen Beitrag zur Entstehen von schmutzigem Wasser. All diese Beispiele zeigen, dass es zum einen unbedingt notwendig ist, wasserrechtliche Regelungen hinsichtlich des Abwassers aufzustellen, aber zum anderen auch, dass genau diese Regelungen nicht nur in einem einheitlichen Gesetzestext zu finden sein werden.

Die Abwasser-Regelungen finden sich nämlich aufgrund der Vielzahl an Ursachen des Abwassers in zahlreichen, unterschiedlichen Gesetzes-Spähren. Zur besseren Veranschaulichung: Bei der gesetzlichen Regelung der Abfallbehandlung wird gleichzeitig auch normiert, wie dabei mit dem entstandenen Abwasser umgegangen werden muss. Diese abwasserrechtliche Regelung finden wir aber, wie gesagt, nicht in einem einheitlichen Gesetz, sondern in konkreten Fall in den Regelungen zum Thema Abfall. Das Thema Abwasser unterliegt einer fast schon unüberschaubaren Anzahl an spezifischen Verordnungen.

Der Grund für diese Vielzahl an Verordnungen liegt gerade in dem Umfang der Gründe für die Abwasserentstehung. In jedem, noch so kleinem Bereich des Lebens entsteht nämlich Abwasser, sei es beim alltäglichen Händewaschen oder beispielsweise bei der Tierkörperverwertung oder bei Deponiesickerwasser. Die Vielfalt an Verordnungen finden Sie bei Interesse in den nachstehenden Rechtsquellen, um so gegebenenfalls auch zu verbildlichen, wieviele unterschiedliche Regelungsquellen zu diesem Thema existieren. Versuchen Sie gegebenenfalls auch einmal selbst darüber nachzudenken, wo und wie Abwässer entstehen. Bei nur kurzer Überlegung werden Sie schnell darauf kommen, dass es fast schon als schwierig zu bezeichnen ist, herauszufinden, in welchen Bereichen des Lebens denn keine Abwässer entstehen.

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