Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung eines Testaments?




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Kosten für die Errichtung eines Testaments durch einen Notar oder durch einen Rechtsanwalt grundsätzlich überschaubar sind. Außerdem wird für die Beratung, fachmännische Errichtung, Hinterlegung und Registrierung des einfacheren Testaments beim Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer allerdings eine einmalige Gebühr in Rechnung gestellt. Eine laufende Gebühr für die Dauer der Hinterlegung gibt es allerdings nicht. Es ist ebenso erwähnenswert, dass sich diese einmalige Gebühr ungefähr zwischen Euro 140,- bis Euro 210,- beläuft.

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