Verwaltungsrechtlicher Vertrag

Der verwaltungsrechtlicher Vertrag wird auch als subordinationsrechtlicher Vertrag bezeichnet. Er ist als Handlungsinstrument der Hoheitsverwaltung zu qualifizieren. Dabei tritt die Verwaltungsbehörde als Vertragspartner mit Befehlsgewalt auf und nicht als Privatrechtssubjekt. Es ist erwähnenswert, dass der verwaltungsrechtlicher Vertrag somit ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Verwaltung und einem Privaten über Verwaltungssachen ist. Ein verwaltungsrechtlicher Vertrag liegt weiters auch dann vor, wenn die Behörde den Vertragsinhalt durch Erlass eines Verwaltungsaktes einseitig regeln könnte. Zudem kann die Behörde mit einem verwaltungsrechtlichen Vertrag mit dem Bürger einen Vertrag schließen, anstatt einseitig eine Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen.

Sie können hier einiges über die besonderen Formen des verwaltungsrechtlichen Vertrages lesen. Dabei handelt es sich um den Vergleichsvertrag und um den Austauschvertrag. Weiters können Sie sich über die Unterscheidung zwischen verwaltungsrechtlichen Vertrag und privatrechtlichen Vertrag informieren.

 

 

 

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