Umweltdelikte

Unter Umweltdelikte sind bestimmte Handlungen zu verstehen, die sich gegen die Umwelt richten. Hierbei handelt es sich unter anderem etwa um rechtswidrige Handlungen gegen Boden, Wasser, Luft sowie gegen Tierbestände und Pflanzenbestände. Sie müssen beachten, dass eine Person jedoch nur dann wegen Vornahme von Umweltdelikten bestraft werden kann, wenn sie entgegen einem behördlichen Auftrag oder entgegen einer Rechtsvorschrift handelt.

Sie können hier einiges über die einzelnen Umweltdelikte lesen, wie unter anderem etwa die vorsätzliche und fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt, die schwere Beeinträchtigung durch Lärm, das vorsätzliche und das fahrlässige umweltgefährdende Behandeln und Verbringen von Abfällen, das vorsätzliche und das grob fahrlässige umweltgefährdende Betreiben von Anlagen und die fahrlässige Gefährdung des Tierbestandes oder Pflanzenbestandes. Dieses Thema geht ebenso auf die erforderlichen Voraussetzungen zur Bestrafung des Täters ein.

 

 

 

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