Sozialleistungen

Es ist interessant zu wissen, dass man unter dem Begriff Sozialleistung die Dienstleistungen sowie Geldleistungen und Sachleistungen eines Gemeinwesens zur Sicherung oder zur Verwirklichung der Grundbedürfnisse der betreffenden Person versteht. Sie müssen jedoch auch die sozialversicherungsrechtlichen Folgen beachten. Denn es ist bei einer Scheidung sehr kompliziert, wenn Sie etwa nicht berufstätig sind und während der Ehe mit dem Ehepartner mitversichert waren. In solch einen Fall muss die Versicherung nach der Scheidung geklärt werden, da nach der Scheidung nämlich keine Mitversicherungsmöglichkeit mehr besteht. Aber Sie haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung, die jedoch innerhalb von sechs Wochen nach der Scheidung beim zuständigen Sozialversicherungsträger zu beantragen ist. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Ehepartnern von Beamten. Diesbezüglich bekommen Sie hier ebenso wertvolle Informationen.

Dieses Thema informiert Sie ebenso über die häusliche Pflege sowie über die Heimpflege. Sie erhalten weiters hilfreiche Informationen über die Mindestsicherung sowie über das Wochengeld und über Pensionsvorschuss. Ein Abschnitt beschäftigt sich weiters mit dem Familienhärteausgleich und mit dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich.

 

 

 

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