Privatstiftung
Im Wesentlichen dienen Stiftungen der Verwaltung von Vermögen, also dem gestifteten Stammvermögen. Wenn Sie eine Privatstiftung gründen wollen, müssen Sie darauf achten, dass Sie keine gewerbsmäßige Tätigkeit mit der Stiftung betreiben dürfen. Außerdem können Privatstiftungen gemeinnützig sein, müssen es aber nicht. Üblicherweise werden sie zu privatnützigen Zwecken errichtet; Mischformen wiederum werden als doppelnützig bezeichnet. Sie bekommen hier nützliche Informationen über die Vorgangsweise sowie über die notwendigen Bedingungen zur Gründung einer Privatstiftung. Weiters können Sie sich über den Widerruf sowie über die Beendigung der Privatstiftung informieren.