Immobiliengeschäft

Das Immobiliengeschäft boomt heutzutage. In einigen Fällen wird man sich bei der Wohnungsvermittlung bzw. der Hausvermittlung oder Grundstücksvermittlung sogar eines Immobilienmaklers bedienen, dem sodann eine Vermittlungsprovision zusteht. Viele von uns waren vielleicht schon in der Situation, dass bei der Besichtigung einer Wohnung bzw. eines Hauses Druck ausgeübt wurde und dass dies wiederum zu einer raschen Entscheidung verleitet. Bei Immobiliengeschäften hat man jedoch auch ein Rücktrittsrecht. Dies soll nämlich verhindern, dass man bei Besichtigungsterminen überrumpelt wird. Wenn man ein Immobiliengeschäft tätigen möchte, ist es ratsam sich im Voraus gewisse Kenntnisse darüber anzueignen.

Dieses Thema bietet Ihnen nützliche Informationen über das Immobiliengeschäft sowie über die Tätigkeit des Maklers und weiters auch über den Maklervertrag.

 

 

 

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