Die Bezeichnung öffentliche Sachen umfasst sowohl körperliche Sachen als auch nichtkörperliche Sachen, wie beispielsweise etwa unter anderem das Meer. Es gibt verschiedene Arten von Sachen, wie etwa öffentliche Sachen und private Sachen. Während öffentliche Sachen für die Allgemeinheit bestimmt sind und im Eigentum des Staates bzw. im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehen, stehen private Sachen im Eigentum einer Privatperson. Als öffentliche Sachen kommen beispielsweise etwa öffentliche Straßen oder Flüsse in Betracht. Bei privaten Sachen muss beachtet werden, dass die Privatperson, die Eigentümerin der privaten Sache ist, wiederum frei über diese Sache verfügen kann und auch befugt ist, jede andere Person von der Benutzung dieser Sachen auszuschließen.
Sie können hier einiges über die Unterscheidung zwischen körperliche Sachen und nichtkörperliche Sachen sowie über die Unterscheidung zwischen öffentliche Sachen und private Sachen lesen. Dieses Thema beschäftigt sich ebenso mit herrenlosen Sachen, mit beweglichen Sachen, Nebensachen, verbrauchbare Sachen sowie mit Gattungssachen und Speziessachen.
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